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S-KUG

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letzte Antwort am 02.07.2024 14:29:59 von cro
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Sabine-K1975
Beginner
Offline Online
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139 Mal angesehen

Hallo,

finde den Fehler nicht. Nach der Probeabrechnung kommen folgende Hinweise:

 

Hinweis #LN07745
Die Betriebliche Altersvorsorge wurde rückwirkend geändert. Daher wurde eine automatische
Nachberechnung ab Monat 01/2023 durchgeführt.

 

Hinweis #LN10446
Im Abrechnungsmonat 06/2024 wurde der Monat 01/2023 nachberechnet. Der Leistungsantrag für
Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für 01/2023 muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende
des Kalendermonats (also bis zum 30.04.2023) bei der zuständigen Arbeitsagentur eingegangen sein, sofern
Mehraufwands-Wintergeld (MWG) für den Mitarbeiter erstmalig für 01/2023 beantragt wird. Für den
Mitarbeiter wurde bisher für 01/2023 Mehraufwands-Wintergeld (MWG) nicht abgerechnet.
» Korrigieren Sie die Entgeltabrechnung, da der Leistungsantrag nicht mehr rechtzeitig abgegeben werden
kann.

 

Leider weiß ich nicht, was ich geändert haben soll. Vielleicht kann hier einer helfen.

 

viele Grüße

Sabine

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
117 Mal angesehen

Das ist lediglich ein Hinweis für den Abr.-Monat 1/2023. Manche Hinweise tauchen für Nachberechnungsmonate (immer genau hinschauen) auf.

 

Den Grund für diese "Oldies" kenne ich nicht, evtl. ist es programmtechnisch nicht möglich, diese zu unterdrücken. In der Regel können Sie diese, je nach Alter, unbeachtet lassen.

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letzte Antwort am 02.07.2024 14:29:59 von cro
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