Hallo, finde den Fehler nicht. Nach der Probeabrechnung kommen folgende Hinweise: Hinweis #LN07745 Die Betriebliche Altersvorsorge wurde rückwirkend geändert. Daher wurde eine automatische Nachberechnung ab Monat 01/2023 durchgeführt. Hinweis #LN10446 Im Abrechnungsmonat 06/2024 wurde der Monat 01/2023 nachberechnet. Der Leistungsantrag für Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für 01/2023 muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Kalendermonats (also bis zum 30.04.2023) bei der zuständigen Arbeitsagentur eingegangen sein, sofern Mehraufwands-Wintergeld (MWG) für den Mitarbeiter erstmalig für 01/2023 beantragt wird. Für den Mitarbeiter wurde bisher für 01/2023 Mehraufwands-Wintergeld (MWG) nicht abgerechnet. » Korrigieren Sie die Entgeltabrechnung, da der Leistungsantrag nicht mehr rechtzeitig abgegeben werden kann. Leider weiß ich nicht, was ich geändert haben soll. Vielleicht kann hier einer helfen. viele Grüße Sabine
... Mehr anzeigen