Hallo,
ich habe ein Problem mit der Lohnpfändung eines Mitarbeiters und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Der Mitarbeiter hat aktuell vier Pfändungen. Die Pfändung mit Rang 1 wurde eigentlich schon im letzten Monat vollständig ausgeglichen.
Jetzt kam aber ein Schreiben wegen Verzugszinsen. Um dem gleich entgegenzuwirken, habe ich den Pfändungsbetrag um die Restschuld erhöht.
Trotzdem wird der Betrag nicht angerechnet, sondern die Pfändung mit Rang 2 wird bedient.
Wie kann ich das beheben ?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Hast Du mal probiert, die Verzugszinsen rückwirkend in einem vergangenen Monat zu erfassen? Ich drücke Dir die Daumen
Hallo,
ja, es zieht trotzdem nur die Pfändung mit Rang 2 😞
Und bei der Pfändung mit Rang 1 ist nicht ausversehen das Feld "Letzte Abrechnung" ausgefüllt?
VG
Hallo,
nein... das Feld ist nicht ausgefüllt.
Und haben Sie, nachdem Sie die Restschuld in einem Vormonat erhöht haben, diesen Monat auch als Nachberechnung mit 1 und 96 angestoßen? Manchmal braucht das Programm das ...
Ich habe es eben versucht.
In der Nachberechnung im August wird der Betrag einmal dazugerechnet und der zweite Zeile wieder abgezogen
@Jessie1 schrieb:Die Pfändung mit Rang 1 wurde eigentlich schon im letzten Monat vollständig ausgeglichen.
Jetzt kam aber ein Schreiben wegen Verzugszinsen.
Auch wenn Ihnen das im vorliegenden Fall nicht mehr weiterhilft, habe ich eine Empfehlung für künftige Fälle:
Ich habe die Pfändungen (zum Glück sind es ja immer nur einige wenige) immer ganz genau im Blick, so dass ich (selbstbuchender Mandant) bereits im Vormonat der voraussichtlichen vollständigen Tilgung an den Pfändungsgläubiger herantrete mit der Bitte um Zusendung einer aktuellen Forderungsaufstellung. So kann ich die Zinsen etc. immer schon mal anpassen und habe nur am Ende ein gewisses kleines Restrisiko. Da ich selbst über kein Zinsberechnungsprogramm verfüge, nehme ich die meist professionellen Aufstellungen der Gläubigervertreter sehr gerne, um das alles zu verproben.
(Falls Sie jedoch für einen Mandanten tätig sind, wird Ihnen dieses eigenständige Handeln wohl nicht erlaubt sein, so dass Sie sich entsprechend an den Mandanten wenden müssen, um ihn um aktuelle Zuarbeiten zu bitten.)
Zu Ihrer aktuellen Frage:
Ist es (Ihnen) möglich, manuell die Pfändungsbeträge je einzelnen Gläubigern mit den entsprechenden Nettoabzugsarten zu erfassen bzw. anzupassen?
Oder hilft es, wenn man alle anderen Pfändungen der Ränge 2 ff. vorerst auf Null setzt, damit das Programm gar keine anderen Pfändungen hat?
Oder können Sie ein neue Pfändung anlegen in LODAS in Höhe der noch zu zahlenden Zinsen, für alle bereits eingerichteten Pfändungen die Ränge ändern (+1) und die neue Pfändung auf Rang 1 nehmen?
VG
Vielen Dank für die Empfehlung. Das werde ich mir merken.
Ich habe jetzt auch eine neue Pfändung mit dem Zinsbetrag als Forderungsbetrag mit Rang 1 angelegt.
So klappt es auch bei der Probeabrechnung - Es wird die neue Pfändung mit Rang 1 und mit einem geminderten Betrag, Rang 2 in Abzug gebracht.
Vielen Dank an alle für die Tipps 🙂
@Jessie1 schrieb:Vielen Dank für die Empfehlung. Das werde ich mir merken.
Vielen Dank an alle für die Tipps 🙂
Sehr gerne doch! 🙂
Die Bearbeitung von PfüB, Abretungsanzeigen etc. im Rahmen der Lohnbuchhaltung ist eine Zumutung, die der Gesetzgeber den Arbeitgebern auferlegt. Das ist nicht nur mein persönliches Empfinden, sondern auch die Einschätzung einer Fachprofis, der Rechtspfleger, die nach ihrer mehrjährigen Ausbildung den ganzen Tag nicht anderes machen, als an Amtsgerichten PfüB, Mahnverfahren etc. zu bearbeiten, ausbildet.
Mit diesem Wissen wird die Thematik zwar nicht einfacher, aber man kann sich als Lohnbuchhalter ganz anders motivieren; Wir sind Experten, wir können LOHN - und sogar Pfändungen! 👍
Eine Lebensweisheit meines ehemaligen Chefs, den ich als Berufsanfänger hatte, lautete: "Wenn Sie einen wirklich schwierigen Fall/Mandanten/Sachverhalt/Rechtsstreit haben, bei dem Sie definitiv nichts verdienen werden, müssen Sie sich entscheiden: Entweder, Sie betrachten die viele aufzuwendende Zeit als vergeudete Lebenszeit. Oder aber Sie erklären das zu Ihrem persönlichen Hobby." Ich selbst habe mich deshalb so entschieden: Die Bearbeitung von PfüB, Abtretungsanzeigen o. ä. im Rahmen der Lohnabrechnung gehört seit vielen Jahren zu meinem Hobby. 😉
VG