Ich stehe auf dem Schlauch und bitte um Hilfe (weniger praxistechnisch, mehr inhaltlich 😊)
Seit 2021 ist über das Vermögen des AN ein Verbraucherinsolvenzverfahren anhängig. Das Hauptverfahren wurde aufgehoben, Schuldner befindet sich im Restschuldbefreiungsverfahren.
Laut Inso-Rechtsanwalt werden pfändbare Teile des Einkommens einbehalten und auf das Insolvenzsonderkonto überwiesen.
Soweit so gut.
Nun bekomme ich für den AN eine neue Pfändung.
Richte ich die normal als neue Pfändung ein? (wovon ich ausgehe).
Und wird diese Pfändung tatsächlich erst nach Ende der Verbraucherinsolvenz überhaupt berücksichtigt (hier 02/2027)?
Natürlich kenne ich den zeitlichen Ablauf von anderen Pfändungen. Wobei dann ja immer eine klar definierte Restschuld vorhanden ist. Vielleicht ist es das, was mich stört - dass die neue Pfändung erst wirksam wird, wenn der Insolvenzzeitraum verstrichen ist. Und ich jemanden brauche, der mir das bestätigt.
Danke & liebe Grüße
Anne Koch
Hallo @sokrates ,
folgende Ideen:
1. Kontaktieren Sie die Rechtspfleger am örtlichen Amtsgericht und/oder den Insolvenzanwalt mit Ihrer Frage.
2. Die neue Pfändung würde ich ebenfalls erst nach Ende der Restschuldbefreiung bearbeiten, weil vorher ja keine pfändungbaren Gehaltsbestandteile vorhanden sein dürften.
3. Sofern es sich beim aktuellen / neuen Pfändungsgläubiger allerdings um einen Deliktsgläubiger handelt, für den ein tiefergehender Zugriff festgelegt wurde, könnte diese Pfändung ggf. parallell zum Insolvenzverfahren zu bedienen sein.
4. Sofern der Mitarbeiter noch Puffer hat und ggf. freiwillig auf die neue / aktuelle Pfändung zahlen will, könnte man das mit verarbeiten.
5. Bleiben Sie im Kontakt mit dem Insolvenzanwalt und lassen Sie sich regelmäßig bestätigen, dass das Restschuldbefreiungsverfahren tatsächlich noch läugt bzw. bis wann bzw. erst per 31.01.2027 endet.
Viele Grüße und viel Erfolg.
Eine Antwort habe ich nicht, aber interessante Frage. Ich würde mich in der Situation vermutlich an den Inso-Rechtsanwalt wenden, das ist ja dessen täglich Brot.
Vielen Dank für die Antworten. Ich wende mich mal an den Insolvenzanwalt und werde - sofern ich eine Antwort erhalte - diese hier einstellen.
Heute kam die Antwort:
"Sehr geehrte Frau Koch,
die Frau XXX hat mit Datum vom 04.04.2024 die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten. Im Anhang übersende ich Ihnen den Beschluss für die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Mit freundlichen Grüßen"
Somit beende ich die Pfändung rückwirkend und kann die neue starten lassen.
@sokrates schrieb:die Frau XXX hat mit Datum vom 04.04.2024 die Erteilung der Restschuldbefreiung erhalten.
Und sie hat sich nicht beschwert, dass sie über ein Jahr lang trotzdem noch die Pfändung abgezogen bekommen hat? Manche Leute scheinen echt nie auf ihre Lohnabrechnung zu schauen …
Lag wohl daran, dass es all die Zeit nichts zum pfänden gegeben hat. Wahrscheinlich hätte sie sich andernfalls mit Sicherheit gemeldet 😀