Hallo,
wir haben eine Arbeitnehmerin (Altersvollrentnerin), die eine Hauptbeschäftigung und zwei Minijobs ausübt. Wir rechnen den zweiten Minijob ab. Dieser ist ja mit der Hauptbeschäftigung zusammen zu rechnen.
Angelegt habe ich die AN mit Personengruppenschlüssen 119 (versicherungsfreie Altersvollrentner), Beitragsgruppenschlüssel 3321, Steuerklasse 6, Rentnerschlüssel 40 und Mehrfachbeschäftigung ist angehakt.
Die Abrechnung wird normal erstellt, nur erhalte ich den folgenden Hinweis:
Weiß jemand, ob weitere Eintragungen vorgenommen werden müssen?
Danke vorab.
@_annk schrieb:Beitragsgruppenschlüssel 3321
In der AlV gilt die Zusammenrechnung doch nicht - warum also Beitragsgruppe 2? Dies sollte m.E. 0 sein.