Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Ich habe einen Altersvollrentner, der 2 Minijobs hat.
Mit diesen kommt er über die 520€
Ich rechne den 2. Minijob ab.
Die SV-rechtliche Seite ist für mich geklärt.
Lohnsteuerlich ist der 2. Minijob ja für sich gesehen nach wie vor ein Minijob. Nur kann dieser NICHT mit 2% pauschal versteuer werden, da keine pauschale Rentenversicherung abgeführt wird.
Also rechne ich diesen mit 20% pauschaler Steuer ab.
Bei meinem Prüflauf kommt mir folgende Fehlermeldung:
Warum, darf ich bitte bei Personengruppenschlüssel 101 20% abrechnen, aber nicht bei PSG 119?
Ich steh da auf dem Schlauch.
Hallo @Nicole_Schwarz,
bekommen Sie diese Programm-Meldung nur im Prüflauf oder auch im Fehler- und Hinweisprotokoll in der Probeabrechnung?
Generell können wir Sie leider rechtlich nicht beraten, welche Schlüsselung in diesem Fall anzuwenden ist. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse bzw. an das zuständige Finanzamt.
Hallo @Christopher_Fürther
"nur" im Prüflauf.
Ich wollte keine rechtliche Beratung, wollte nur wissen, warum mir das Programm im Prüflauf einen Fehler bringt.
Ich bin der Meinung, das sollte dann schon passen, was da im Prüflauf bemängelt wird, sonst braucht man den Prüflauf nicht, wenn man sämtliche Fehlermeldungen ignorieren muss.
Hallo @Nicole_Schwarz,
wir schauen uns gerne genauer an, warum hier eine Fehlermeldung im Prüflauf ausgegeben wird.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.