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Rentner Minijob

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letzte Antwort am 14.09.2026 12:03:54 von NaJu2008
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Oli2
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

wir haben einen Rentner, der Minijober wird. Ich habe ihn als Minijober angelegt. Ich bekomme folgende Fehlermeldung nicht weg:

 

Hinweis #LN03646
Sie haben bei dem Mitarbeiter im Monat 01/2025 den Personengruppenschlüssel 109, einen Rentnerschlüssel
und die Angabe 'Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner' erfasst. Die Abrechnung mit
Personengruppenschlüssel 109 in Kombination mit Renteneingaben ist nicht zulässig.
» Löschen Sie die Renteneingaben unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten |
Registerkarte 'Rentner' und falls vorhanden den Rentnerschlüssel bis 12/2023 unter Stammdaten |
Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte 'DEÜV-Meldung/Kammerberechnung'.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1029223.

 

Ich dachte , dass Vollrenter von RV Pflicht befreit wären?

 

Danke fürs Lesen

Oliver

pogo
Experte
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Altersvollrentner sind auch automatisch von der RV-Pflicht befreit.

 

Wenn dein Rentner RV-Beiträge zahlen will, lässt du dir das schriftlich geben und schlüsselst die 1 in der RV.

 

Andere Angaben zum Rentner sind nicht zu erfassen!

Siehe auch  2.9 ganz am Ende 

Oli2
Einsteiger
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Fehler bleibt:

 

 

Hinweis #LN03646
Sie haben bei dem Mitarbeiter im Monat 01/2025 den Personengruppenschlüssel 109, einen Rentnerschlüssel
und die Angabe 'Verzicht auf die RV-Freiheit als Rentner' erfasst. Die Abrechnung mit
Personengruppenschlüssel 109 in Kombination mit Renteneingaben ist nicht zulässig.
» Löschen Sie die Renteneingaben unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten |
Registerkarte 'Rentner' und falls vorhanden den Rentnerschlüssel bis 12/2023 unter Stammdaten |
Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte 'DEÜV-Meldung/Kammerberechnung'.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1029223.

 

In obigem Dlokument steht PGS 109

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pogo
Experte
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Ich hoffe, das hilft weiter:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Minijob-Fehlermeldung-LN03625-Lohn-und-Gehalt-13-06/td-p/403752

 

Du darfst halt nirgends erfassen, dass es sich um einen Rentner handelt.

 

Ich selbst nutze LODAS.

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Oli2
Einsteiger
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Na darauf muss man erst mal kommen. Danke

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h_z_
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Ist die Logik in Lodas eine andere?

 

ich habe einen Vollrentner mit Minijob und Verzichtserklärung. Habe diesen mit 4/109 / 6100 angelegt. Dann erscheint ein Hinweis im Prüfprotokoll. dieser erscheint jeden Monat. So das ich regelmäßig verwirrt bin ob ich einen Fehler gemacht habe, da es an der Stelle "Antrag zur Befreiung von der RV-Pflicht" ja keine Auswahlmöglichkeit "Verzichtserklärung liegt vor" gibt. Man also nicht auf den ersten Blick erkennt warum der MA so angelegt ist.

 

Nun habe ich die Daten unter Rentner nacherfasst. dort auch die "Verzichtserklärung gültig ab" erfasst. Nun ist der Hinweis im Fehlerprotokoll endlich verschwunden. 

 

Was übersehe ich, dass in Lodas genau dies die Lösung ist die in L&G strikt verboten zu sein scheint?

Nach euren Texten und auch die Antwort von Datev ist der hier ursprünglich geschilderte Fall doch der gleiche wie bei mir oder nicht?

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NaJu2008
Erfahrener
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Nachricht 7 von 7
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Vorsicht.

Die Verzichtserklärung gilt aber nur für sv-pflichtige AN/Rentner.

 

Ein Rentner im Minijob ist nur von der RV-Pflicht befreit wenn er den Befreiungsantrag für Minijobber gestellt hat oder die Regelaltersgrenze (!) überschritten hat. Bei einem Überschreiten der Regelaltersgrenze im laufenden Minijob greift automatisch die Befreiung, sofern kein anderer Ausnahmetatbestand vorliegt.

 

Nur weil jemand Rente bezieht ist er nicht zwangsläufig auch von der RV-Pflicht befreit.

 

Die Eintragungen zum Rentner in den Personaldaten unter SV sind für Minijobber irrelevant und führen grundsätzlich zu Fehlermeldungen.

Habe gerade den Fall, dass SV-pflichtiger AN mit EU-Rente auf Minijob wechselt. Musste alle Angaben zum Rentner löschen.

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letzte Antwort am 14.09.2026 12:03:54 von NaJu2008
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