Wir sind unsicher und hätten gerne eine Einschätzung aus der Community:
Kann bei einem Rentner vor Erreichen der Regelaltersrente ein Midijob abgerechnet werden?
Die Frage ist aufgekommen, da der Rentner in der Krankenversicherung bereits Vergünstigungen hat.
Gibt es hierbei Besonderheiten oder Einschränkungen, die zu beachten sind?
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Mini- oder Midijob? Und ich sehe gerade nicht, warum BGS 3111 gegen Midijob sprechen sollte.