Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Folgender Sachverhalt.
Mitarbeiter ist seit Mitte 2024 im Verletztengeld. Im September 2025 war er wieder arbeiten und ist dann ausgeschieden.
Ab 09/2025 hat er auch die Bewilligung der Rente erhalten. Ich habe ihn dann auf 3321 geschlüsselt.
Das System macht mir aber keine SV Meldungen, da er schon in 2024 hätte in Rente gehen können. (Hat er aber nicht gemacht)
Daher habe ich die Fehlermeldung das die AV falsch geschlüsselt ist, und macht daher mir keine Abmeldung.
Wie kann ich besten dieses Problem lösen?
A.D.
Vielen Dank für jede Hilfe.
Moin,
das ist jetzt schwierig so pauschal zu beurteilen.
Aber der Wegfall der AV-Pflicht hat nichts mit dem tatsächlichen Bezug der Rente zu tun. Wenn der AN also das gesetzliche Rentenalter für eine Vollrente erreicht hat, ist die AV-Schlüsselung mit 2 (nur AG-Anteil) zu erfassen, auch wenn der Mitarbeiter weiter arbeitet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
der halbe AV-Beitrag gilt doch schon, wenn alleine der Anspruch auf Regelaltersrente besteht, auch wenn noch keine Rente bezogen wird. Vermutlich meckert Lodas deshalb? Ich würde die AV mal bereits in dem betreffenden Monat ändern und eine Nachberechung machen.
Vielen Dank für die schnelle Info. Muss ich den Personengruppenschlüssel dann auch ändern?
Nein, der bleibt so, wie er ist.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe, jetzt müsste es klappen 🙂