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Rentenausgleichszahlungen des Arbeitgebers

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letzte Antwort am 08.04.2021 15:40:40 von bbe
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sanwu
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

hat jemand Erfahrung mit Arbeitsgeberleistungen bei Rentenausgleichszahlungen für einen Mitarbeiter und wie diese im System abgerechnet werden? Wir verwenden Lohn und Gehalt.

Die Arbeitnehmerzahlung wird netto am Lohn abgezogen, das ist klar. Doch wie verfahre ich mit der Arbeitgeberzahlung. Diese beläuft sich auf 50% und ist daher steuerfrei.

Die Hotline ist der Meinung das die Zahlung ausserhalb der Lohnabrechnung läuft. Ich möchte hier nur ganz sicher gehen, und das die Zahlungen tatsächlich Nicht über den Lohn laufen müssen.

 

Über Tips und rechtliche Hinweise bin ich sehr dankbar. Ich habe das Netz auch schon durchforstet, doch leider nichts brauchbares gefunden.

 

Vielen Dank

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Das muss nicht im Lohn abgebildet werden. Sehr ausführlich, aber für beide DATEV-Lohnprogramme eine Hilfe:

 

Ausgleich Rentenminderung in Lodas 

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sanwu
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Cro,

 

ich muss sagen, das mir der Beitrag "Ausgleich Rentenminderung in Lodas" nicht viel weiterhilft.

Das dies nicht über den Lohn abgebildet wird, lese ich jetzt nicht aus dem Text.

 

Laut unserem Steuerbüro sollten die AG-Zuschüsse über die Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

In unserm Beispiel zahlt der AG 50% (der AN zahlt auch 50%, also jeweils 50€)- somit sind diese lohn- und sv-steuerfrei. Demnach müssten die AG Beträge entsprechend geschlüsselt werden und im Nettobereich mit den AN Zahlungen wieder abgezogen werden.

Doch entsprechende Lohnarten gibt es nicht dafür?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
396 Mal angesehen

Hallo,


da es bisher in Lohn und Gehalt keine DATEV-Standardlohnarten für diesen Sachverhalt gibt, können Sie sich nur darüber behelfen, die gewünschten Lohnarten individuell anzulegen.


Bei einem steuer- und SV-freien AG-Zuschuss zur Rentenausgleichszahlung können Sie die Standardlohnart 3701 (Bezug, st- und sv-frei) wählen und diese auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen.


Für den Netto-Abzug wählen Sie beispielsweise die Standardlohnart 9000 (Vorschuss) und kopieren auch diese auf eine freie Lohnartennummer. Die neue Nettolohnart können Sie als Folgelohnart in der individuell angelegten Lohnart für den AG-Zuschuss hinterlegen.


Informationen zur Anlage einer neuen Lohnart finden Sie in unserem Dokument 1071690 - Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen.


Buchen Sie unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge als neue Bezüge den AG-Zuschuss mit der neuen Brutto-Lohnart und zusätzlich die neue Netto-Lohnart für die Zahlung durch den Arbeitnehmer. Somit wird im Bruttobereich der AG-Zuschuss zur Rentenausgleichszahlung ausgewiesen und im Nettobereich, zusammen mit der Zahlung durch den Arbeitnehmer in Abzug gebracht.


Für den Nettoabzug können Sie unter Stammdaten | Individuelle Überweisungen eine entsprechende Überweisung generieren.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bbe
Beginner
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Hallo Frau Preuss,

 

tut mir leid, das so formulieren zu müssen, aber die DATEV macht ihre Hausaufgaben nicht!

 

Unter "Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägem" und "Ausgleich Rentenminderung in Lodas" laufen identische Anfragen.

 

Die in diesem Chat von Ihnen genannten Lohnarten fließen nicht in die Lohnbescheinigung ein, d.h. jede Lohnbescheinigung von Mitarbeitern, die Ausgleichszahlungen erhalten, muss manuell - über ein anderes Programm! - korrigiert werden, da die DATEV keine Lohnart und keine Korrekturmöglichkeit der Lohnbescheinigung anbietet.

 

Zudem dürfen die Ausgleichszahlungen nur 2 x jährlich an die RV überwiesen werden, häufigere Überweisungen läßt diese nicht zu. Ihr Vorschlag vom 17.03. mit den individuellen Zahlungen kann daher so nicht genutzt werden. Lösung: Die Beträge müssen 5 Monate lang gegen ein internes Verrechnungskonto gebucht werden, im 6. Monat müssen diese 5 angesparten Beträge dem AN "erstattet" und mit dem laufenden Monat (somit 6 Monatsbeträge) über eine individuelle Zahlung an die RV überwiesen werden.

 

Und um es noch einmal deutlich zu sagen: Andere, kleine Anbieter haben das Problem ganz elegant gelöst, nur die DATEV bewegt sich nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Berlemann

   

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letzte Antwort am 08.04.2021 15:40:40 von bbe
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