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Rente wegen voller Erwerbsminderung

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letzte Antwort am 03.01.2022 13:06:53 von Jones
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Jones
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Guten Morgen, 

 

Eine Mitarbeiterin bezog seit 03/2020 Krankentagegeld und ab 07/2021 Bezug Arbeitslosengeld.

 

Nun kam der Bescheid der RV ( Rente wegen voller Erwerbsminderung) mit Beginn 01.12.2020

Muss ich "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld" löschen?

 

Kann ich den Beginn denn noch im letzten Jahr hinterlegen? Also zum 01.12.

 

Sie hat 2 Arbeitgeberfinanzierte BaV die monatlich abgerechnet wurden. Was mache ich damit?

Und wie berechne ich den Resturlaub? 

 

Sie möchte auch noch ein wenig weiter arbeiten. Entweder geringfügig oder bis 6300€.

 

Viele Dank schonmal

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.


Stimmen Sie sich bezüglich der betrieblichen Altersvorsorgen mit der Institution ab, mit welcher der jeweilige BAV-Vertrag geschlossen wurde.


Ob die Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld" gelöscht werden muss, können Sie mit der zuständigen Krankenkasse abstimmen. Es muss geklärt werden, welche DEÜV-Meldungen erstellt bzw. storniert werden müssen.


Grundsätzlich können Stammdatenänderungen und damit verbundene Korrekturen von Meldungen immer für das aktuelle und das Vorjahr durchgeführt werden.


Somit kann der Beginn der Fehlzeit für das letzte Jahr angepasst und neue bzw. geänderte Meldungen über das Rechenzentrum übermittelt werden.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jones
Einsteiger
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Und ist dann mit Bezug der Rente das Arbeitsverhältnis beendet?

 

Die Krankenkasse möchte das ich ab dem 1.12.2020 den BGS auf 3101 ändere.

Meines Erachtens besteht doch da gar kein Arbeitsverhältnis mehr? Bzw. floss kein Lohn.

 

Die Mitarbeiterin würde jetzt ab 09/2021 gerne auf 6300/Jahr arbeiten gehen. Doch erst ab da den BGS 3101.

 

Habe ich einen Denkfehler?

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LF
Fortgeschrittener
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Meinem Verständnis nach kommt es darauf an, ob ein Arbeitsverhältnis gekündigt oder ungekündigt ist, nicht darauf, ob Entgelt bezogen wird oder nicht. Auch kann im Arbeitsvertrag stehen, dass das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn endet - was anscheinend jedoch nicht umgesetzt wurde, falls es im Vertrag stehen sollte.

 

Wenn die AN ab 12/2020 119 war, müsste sie auch ab dem Zeitpunkt 3101 geschlüsselt werden.

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Jones
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Die AN möchte jetzt ab September wieder etwas arbeiten, auf 450€ Basis. Lege ich da eine neue Personalnummer an? Oder kann ich einfach umschlüsseln?

 

Bisher bezog sie bis 08/2021 nur das Krankentage-, bzw. Arbeitslosengeld

 

In den Fehlzeiten stand bisher:

9.3.2020- 25.7.2021 Krankentagegeld

26.7.2021-   Ende Krankentagegeld/Beginn Arbeitslosengeld

 

Würde dann letztere löschen?

und das Ende Krankentagegeld auf 30.11.2020 setzen

und beginn Erwerbsminderungsrente ab 1.12.2020, und ab 1.1.2021 soll ich laut KK den BGS auf 3101 setzen.

Bin verwirrt. Warum den BGS wenn doch gar kein Gehalt floss und die Rentenvers. ab 1.12.2020 zuständig ist warum dann erst ab1.1.2021

 

 

 

 

 

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Jones
Einsteiger
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kurzes Update:

 

nach erneutem Rückruf mit der KK setze ich den neuen BGS 3101 ab dem 1.12.2020

 

Wenn ich die Fehlzeiten wie oben genannt ändere, löst es doch die Stornierung des vorherigen Zeitraumes aus, und die Abmeldung zum 30.11.2020 mit Meldegrund 32 und die Anmeldung ab 1.12.2020 mit Meldegrund 12. Richtig?

Leider sehe ich in der Probeabrechnung die Auswertung nicht.

 

Und Urlaubsanspruch besteht dann noch bis 30.11.2020?

 

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Jones
Einsteiger
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Ich fasse nun nochmal alles zusammen. Das war meine erste Abrechnung mit Rente bei voller Erwerbsminderung.

 

Die AN bezog seit 03/2020- 07/2021 Krankentagegeld

Ab 08/2021 Arbeitslosengeld

 

Der Rentenbescheid kam Mitte 08/2021 mir rückwirkendem Beginn Rente bei voller Erwerbsminderung zum 01.01.2020

 

Nun habe ich die Fehlzeiten abgeändert:

Das Ende von Krankentagegeld auf 30.11.2020 gesetzt

Beginn Altersvollrente ab 01.12.2020 

Den BGS ab 01.12.2020 auf 3101   

 

Das Arbeitsverhältnis wurde zum 30.08.2021 beendet.

Die Urlaubsabgeltung ca. 4000€ ( von 2020 und bis 08/2021) rechne ich in 08/2021 mit ab.

 

Und die AN arbeitet ab 01.09.2021 geringfügig weiter- Neuanmeldung

 

Hoffe das ist dann jetzt richtig so!?

 

VG

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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo Jones,

 

ich habe nun das gleiche Schreiben erhalten wie du und würde genauso vorgehen. 

 

Hat deine Abrechnung so geklappt oder gab es noch Probleme?

 

Ganz lieben Dank vorab!

 

Liebe Grüße

 

Christina

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Jones
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Hallo Christina, 

 

ja bis jetzt hat alles so geklappt 🙂

 

Viele Grüße

 

Jones

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letzte Antwort am 03.01.2022 13:06:53 von Jones
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