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Reisekostenabrechnung Wechsel zwischen Inland/Ausland/Inland/Ausland

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letzte Antwort am 24.08.2020 09:15:34 von XYZ
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XYZ
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
244 Mal angesehen

Hallo und guten Tag,

 

ich brüte gerade über einer Reisekostenabrechnung, das Dokument 52080044 dient mir dabei schon als Hilfestellung, allerdings habe ich hier einen Punkt, der mir dennoch nicht klar wird.

 

Unser Mitarbeiter hatte an Tag eins einen Einsatz beim Kunden in Deutschland. Dann fuhr er weiter in die Schweiz. Hier fand nur die Übernachtung statt, noch kein Einsatz beim Kunden.

 

An Tag zwei ging es dann vom Hotel zum Kunden in der Schweiz. Am selben Tag fuhr er zurück nach Deutschland zu einem Kunden und übernachtete auch in Deutschland.

 

An Tag drei wurde nochmal der gleiche Kunde in Deutschland besucht, da der Fall noch nicht erledigt war. Anschließend fuhr unser Mitarbeiter zu einem Kunden nach Österreich und trat von dort aus die Heimreise an.

 

Ankunft in Deutschland war erst an Tag 4 um 02:30 Uhr morgens, die Reise wurde nun in der Wohnung des Mitarbeiters beendet.

 

Mein Problem ist nun Tag zwei. Kann ich hier den Schweizer Spesensatz ansetzen, oder muss ich den für Deutschland nehmen, da der letzte Ort, der vor 24 Uhr erreicht wurde in Deutschland ist? Auch der letzte Tätigkeitsort dieses Tages war ja in Deutschland.

Allerdings lese ich auch:" Für den Rückreisetag aus dem Ausland in das Inland ist das Auslandstagegeld für das Land maßgebend, in dem sich der letzte Tätigkeitsort im Ausland befindet."

Das wäre dann ja wiederum die Schweiz. 

Dann stellt sich mir die Frage, wie der Rückreisetag definiert ist. Ist es nur der Tag, an dem die Reise ihr Ende findet und unser Mitarbeiter tatsächlich die Heimreise antritt? Denn das wäre ja erst Tag drei. Oder ist mit Rückreisetag vom Ausland in das Inland tatsächlich auch mein Fall gemeint?

 

Im Moment sieht es bei mir so aus:

Tag 1: gekürztes Auslandstagegeld für die Schweiz, da hier bereits die Übernachtung stattfand

Tag 2: unentschlossen: entweder voller Satz für Deutschland, oder voller Satz Schweiz

Tag 3: Voller Satz Österreich (da letzter Einsatzort in Österreich)

Tag 4: gekürzter Satz Österreich

 

 

Es wäre wirklich toll, wenn mir hierbei jemand helfen könnte. Es gibt zwar unzählige Beispiele in dem Dokument, aber für diese Konstellation konnte ich irgendwie nicht fündig werden.

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
219 Mal angesehen

Hallo,


hierbei handelt es sich um rechtliche Fragen, die von unserer Seite aus nicht beantwortet werden können.


Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Anliegen an Ihren Steuerberater bzw. an einen Experten für Arbeits-/Reiserecht.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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XYZ
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
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Ok, Dankeschön und ein schönes Wochenende.

 

Mit freundlichen Grüßen

Iris Haufe

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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

bei einem solchen Fall würde ich tatsächlich einmal beim Finanzamt in der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle anrufen und dort nachfragen. Da sitzen nämlich auch die Prüfer, und die sind ja diejenigen, die im Zweifelsfall ganz zum Schluss entscheiden.

 

Wahrscheinlich würde es gar nicht auffallen, wenn Sie hier einfach die Auslandspauschale wählen - so lange es nicht dauernd passiert und große Summen auflaufen.

LG
VM
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XYZ
Beginner
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Nachricht 5 von 5
167 Mal angesehen

Vielen Dank für den Tipp, das werde ich mal versuchen.

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letzte Antwort am 24.08.2020 09:15:34 von XYZ
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