Ich weise, dass bei der Entfernungspauschale nur die vollen Kilometer berücksichtigt werden darf, als immer abgerundet werden muss (§ 9 EStG).
Wie sieht es bei der Reisekostenabrechnung mit dem Kilometergeld aus? Muss abgerundet werden? Und nach welcher gesetzlichen Grundlage kann der AG das Kilometergeld bezahlen? Ich finde nicht die gesetzliche Grundlage nicht.
Nachtrag:
Hat sich erledigt. Hab es gefunden!
Ein Auf- oder Abrunden wurde hier seitens der Finanzverwaltung noch niemals beanstandet. Ist eher unbeachtlich.