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Reha

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letzte Antwort am 25.03.2021 10:45:52 von kaba
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Andreea1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
717 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine MA die in die Reha muss und auch eine Bestätigung der RV hat. Wie erfasse ich das in LODAS? Habe es in den Fehlzeiten erfasst mit Grund: Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung! Ist das so richtig? Bekomme ich als AN die Erstattung dann von der KK oder von der RV? 

 

Vielen Dank im Voraus 🙂 

kaba
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
688 Mal angesehen

Hallo,

 

die Reha zählt doch wahrscheinlich mit zur Krankheit und wird dann entsprechend als AU mit Lohnfortzahlung geführt. Sind Krankheit und AU zusammen mehr als 6 Wochen, dann eben nur bis zum 42. Tag und dann als Krankengeld,

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letzte Antwort am 25.03.2021 10:45:52 von kaba
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