Hallo,
ich muss einen Mitarbeiter abrechnen, der während der Kurzarbeit mit einer medizinische Reha beginnt.
Folgende Daten liegen mir vor:
03.03.-29.03.2020 anrechenbare Vorerkrankung (laut Mitarbeiter, Rückmeldung der KV steht noch aus)
01.05.20 Beginn Kurzarbeit
18.05.20 Beginn med. Rehabilitation
Kann mir eventuell jemand helfen, mit welchen Ausfallschlüsseln ich das in den Kalender eingeben muss?
Bzw. ob ich noch etwas anderes beachten muss.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Hallo,
folgende Ausfallschlüssel sind im Programm DATEV Lohn und Gehalt zu Ihren Sachverhalt verfügbar:
- KU „Kurzarbeit (Kug)
- RH „Reha/Kur mit Entgeltfortzahlung“
- UE "Übergangsgeld"
Welche Behörde oder Institution in diesem Fall zuständig ist, können Wir als DATEV leider nicht beurteilen.
Wenden Sie sich zur Klärung hierzu an die jeweilige Krankenkasse oder Agentur für Arbeit. Entsprechend der Auskünfte erfassen Sie anschließen den passenden Ausfallschlüssel. Allgemeine Informationen zur Entgeltersatzleistungen (EEL) finden Sie hier .
Vielleicht hilft Ihnen hierzu auch folgender Link weiter.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag,
ich kann das Problem leider auch nicht lösen.
Ich habe auch den Fall Reha während KUG (25%), Lohnfortzahl.
wie soll ich schlüsseln?
Soll Stunden 8
Ist Stunden 6
Für den gesamten Monat REHA-Maßnahme
Vielen Dank schon einmal.
Hallo,
rechtlich kann Ihr Sachverhalt unsererseits nicht beurteilt werden.
Bitte klären Sie den Sachverhalt mit der jeweiligen Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit und erfassen Sie den passenden Aufallschlüssel.
Wie bereits von @Dominika_Raciborska beschrieben, können in diesem Fall die Ausfallschlüssel KU „Kurzarbeit (Kug), RH „Reha/Kur mit Entgeltfortzahlung“ und UE "Übergangsgeld" in Lohn und Gehalt angesprochen werden.
In einem Haufe-Beitrag findet man folgende Information zu dieser Thematik:
"Die Agentur für Arbeit zahlt während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation das Kurzarbeitergeld nicht weiter. Unabhängig davon, ob Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist somit während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld zu berechnen und zu zahlen. Aus diesem Grund bedurfte es einer speziellen Regelung in Abs. 3, um für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, aus dem das Kurzarbeitergeld berechnet wird."
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen, ich habe heute Morgen lange mit der Krankenkasse telefoniert. Diese konnte mir nicht weiterhelfen und meinte, REHA oder krank macht keinen Unterschied. Ich soll das jetzt so lassen. (Die zahlen ja auch nicht)
Das widerspricht Ihren Aussagen. Wenn ich das jetzt so lasse, dann wird vermutlich später die Agentur für Arbeit weiter prüfen. Wenn ich bei der Agentur für Arbeit anrufe, dann werden die sich für den Hinweis bedanken.
Fakt ist: Der Arbeitnehmer ist in Kurzarbeit und gleichzeitig in der REHA (weiterhin Lohnfortzahlung!)
Ich habe WK und K geschlüsselt (25% KUG)
Herzliche Grüße aus Mönchengladbach