Guten Abend,
Ich bin hier unsicher:
Mitarbeiterin beim Mandaten hat die Regelaltersrente erreicht. Arbeitet weiter.
Es wurde bisher keine Altersrente beantragt und die Mitarbeiterin will es auch zeitnah nicht ….
ich habe wie folgt geschlüsselt :
3321
Personschl. 119
Info bezüglich möglicher weiterer Einzahlungen in die Rente ist erfolgt an den Mandanten. Wird besprochen dann:
3121 und 120.
Aber das ist noch nicht sicher.
Ist das so korrekt? Regelaltersrente ist ja erreicht. Es ist doch egal ob die Dame tatsächlich Rentner ist bzw. eine Rente bezieht? Oder liege ich hier falsch.
Das ist so nicht richtig. Es kommt (größtenteils) schon darauf an, ob Rente bezogen wird oder nicht.
Personengruppe bleibt 101 - 119 sind weiterbeschäftigte Bezieher einer Rente, der Anspruch reicht nicht
Beitragsgruppe 1121
Bei KV, RV und PV gibt es nur Änderungen, wenn tatsächlich eine Rente bezogen wird.
Lediglich bei der AV kommt es auf das Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente an.
@Ewa123 Die Techniker Krankenkasse hat dazu ein schönes Beratungsblatt mit vielen Konfigurationen von beschäftigten Rentnern.
Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern