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Rechtskreis Betriebsstätte

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letzte Antwort am 04.01.2021 15:09:30 von Matthias_Platz
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Milla1
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Hallo Community..

 

Weiß jemand, wie man der Rechtskreis/Betriebsstätte ändern kann? 

Unsere Mitarbeiter arbeiten jetzt in der Betriebsstätte Ost (aber nicht alle). Vorher haben sie in der Betriebsstätte West gearbeitet. Das müssen wir ändern. Weiß jemand, wo die Änderung möglich ist?

 

Vielen Dank für die Tipps.

 

MfG

Milla

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


um den Rechtskreis eines Mitarbeiters in Lohn und Gehalt zu ändern, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Öffnen Sie den Mitarbeiter, dessen Sozialversicherungsdaten Sie bearbeiten möchten. Wählen Sie Erfassen | Stammdaten | Sozialversicherung | Angaben Neue Bundesländer.


Wenn ein Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber von einer Betriebsstätte in den neuen Bundesländern in eine Betriebsstätte in den alten Bundesländern wechselt, besteht Meldepflicht. Wenn der Arbeitnehmer innerhalb des gleichen Rechtskreises die Betriebsstätte wechselt, besteht keine Meldepflicht. 


Die Abmeldung mit Grund der Abgabe 33 und die Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 werden bei Bedarf automatisch mit der nächsten Abrechnung erstellt.


Das Programm erkennt einen Wechsel der Betriebsstätte, wenn für den Mandanten bzw. den Mitarbeiter ein neues Bundesland bzw. eine neue Betriebsnummer im aktuellen Bearbeitungsmonat erfasst wird. 


Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Rechtskreises:


Gemäß § 28a SGB IV ist eine Ab- und Anmeldung nur zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer von einer Betriebsstätte im Beitrittsgebiet zu einer Betriebsstätte im übrigen Bundesgebiet oder umgekehrt wechselt. Beim Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Rechtskreises muss keine DEÜV-Meldung erstellt werden.


Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Info-Dokument 5303212 Beschäftigungsbetriebe erfassen und bearbeiten (Beispiele für Lohn und Gehalt)

 


Viele Grüße aus Nürnberg

 


Matthias Platz


Personalwirtschaft


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Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Milla1
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Sehr geehrter Herr Platz,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung 🙂

 

MfG

Milla

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Milla1
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Platz,

 

wir sind Personaldienstleister für die Fachkräfte und Hilfskräfte vor Ort und von Ausland an Unternehmen in Deutschland überlassen. Unsere Dienstleistungen basieren sich nach AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und iGZ-Tarifwerk.

Der Sitz des Betriebs befindet sich in Frankfurt (Westen), und dort haben wir Büro. Es wird keiner Beschäftigungsbetrieb im Osten eröffnet.

Unsere Mitarbeiter (nicht alle) sind in Leipzig als Leiharbeitnehmer tätig.

Also, Beschäftigungsbetrieb ist in Hessen (Frankfurt am Main). Wir werden keine Filiale in Sachsen eröffnen. Sollten wir weitere Beschäftigungsbetriebe in den Mandantendaten eröffnen/erfassen? (Dok. nr. 5303212)

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

MfG,

Milla

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Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Milla,


da die Mitarbeiter als Leasingkräfte bei anderen Unternehmen in Deutschland gem. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingesetzt werden, ist hier grundsätzlich kein Beschäftigungsbetrieb in den Mandantendaten anzulegen da die Firma selbige auch nicht eröffnet. 


Bitte beachten Sie, dass wir Sie hierzu nicht rechtlich beraten können.

 

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

 

Matthias Platz

 

Personalwirtschaft

 

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Viele Grüße, Matthias Platz
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letzte Antwort am 04.01.2021 15:09:30 von Matthias_Platz
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