abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechnet mein AG das JobRad Leasing korrekt ab?

7
letzte Antwort am 12.08.2024 20:47:01 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Job_Radler2
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
1977 Mal angesehen

Guten Abend!

 

Ich habe erhebliche Schwierigkeiten die JobRad Be-/ Abrechnung nachzuvollziehen. Leider wird mir diese nicht erklärt sondern lediglich auf die hier angefügte Darstellung verwiesen. Dabei ist mir unklar, warum die Umwandlungsrate zusätzlich vom Netto abgezogen wird. Ich finde nirgendwo ein vergleichbares Beispiel und bitte um Ihre sehr geschätzte Einschätzung.  

 

Bildschirmfoto 2024-08-09 um 22.42.04.png

VG, ein irritierter Jobradler

 

 

Thema wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und der Kategorie Allgemein zugeordnet. 

 

 

 

glasi
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 8
1901 Mal angesehen

Weil es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Der wird oben draufgerechnet damit er auch versteuert wird und unten wieder abgezogen, weil sonst der Auszahlungsbetrag zu hoch wäre. Die Lohnexperten werden das sicherlich besser erklären können. Ich mache keine Löhne.

 

Aus der Google Suche:

Wird der geldwerte Vorteil vom Netto abgezogen? Geldwerte Vorteile werden bei der Lohnabrechnung zuerst zum Brutto addiert und dann vom Netto wieder abgezogen. So werden Beiträge und Steuern berechnet.

HoehneF
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
1787 Mal angesehen

Guten Morgen @Job_Radler2,

 

die Berechnung mag auf den ersten Blick falsch aussehen, ist allerdings in Ihrem Beispiel korrekt.

 

Die Leasingrate wird nicht von dem eigentlichen Brutto-Gehalt, sondern nur von dem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen-Bruttoentgelt (als Berechnungsgrundlage der Abzüge) abgezogen. Da das eigentliche Bruttoentgelt nach Abzug der Steuern und Beiträge demnach noch nicht um die Leasingrate gemindert wurde, wird diese vom Netto-Gehalt abgezogen.

 

Berechnung für das Beispiel:

 

Bruttogehalt 3.915,38

+ geldw. Vorteil 5,00

= Gesamt-Brutto 3.920,38

 

./. Steuern u. Beiträge 1.313,44

./. geldw. Vorteil 5,00

./. Leasingrate 100,00

= Auszahlungsbetrag 2.501,94

 

Die 3.820,38 als Berechnungsgrundlage für die gesetzlichen Abzüge in dem Beispiel am besten ignorieren, diese spielen für den Auszahlungsbetrag keine Rolle.

Chance
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
1643 Mal angesehen

Ist das eine Abrechnung die mit den Datev-Programmen Lodas oder LuG erstellt wurde? Sieht für mich nicht danach aus. 

 

In dieser Community dreht es sich ausschließlich um die Anwendungen der Datev und um die gegenseitige Unterstützung der Anwender der Datev-Programmme!

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
fibuwerk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
1559 Mal angesehen

Hallo @Job_Radler2,

 

Die Leaing-Rate ist ein Brutto-Abzug. Wird hier auch korrekt gerechnet, aber m.E. nicht sauber dargestellt.

Der geldwerte Vorteil ist natürlich ein Brutte-Bezug und damit steuer- u. sv-plichtig.

 

Damit würde sich folgede Rechnung ergeben:

 

Gehalt        3920,38

-Jobrad        100,00    die Umwandlung i.H. der Leasingrate vermindert das steuer- u. sv-Brutto

+ gV                 5,00

Ges-brutto  3825,38 = steuer- u. sv.-Brutto

                   - Steuerbelastung

                   - SV Arbeitnehmeranteil

                   =Netto

                   - gV 5,00

                   =Auszahlungsbetrag

 

Grüße aus dem Münsterland
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
1512 Mal angesehen

@fibuwerk  schrieb:

Hallo @Job_Radler2,

 

-Jobrad        100,00    die Umwandlung i.H. der Leasingrate vermindert das steuer- u. sv-Brutto

 

Ges-brutto  3825,38 = steuer- u. sv.-Brutto

 

 


Das ist jetzt aber widersprüchlich.

 

Da die Umwandlung nur das Steuer- und SV-Brutto mindert, aber nicht das Gesamtbrutto, kann Gesamtbrutto nicht gleich Steuer-/SV-Brutto sein.

 

Insoweit ist Ihre Berechnung falsch.

0 Kudos
fibuwerk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
1500 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

ich habe da wohl den oberen Teil übersehen. Da haben Sie recht

 

Es werdem 5 EUR als gV hinzugerechnet und die Leasingrate als Beruttoabzug behandelt.

 

Dann wäre m. E. der Abzug nochmalige Abzug der Leasingrate von 100 EUR nicht korrekt.

Grüße aus dem Münsterland
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
1483 Mal angesehen

@fibuwerk  schrieb:

 

 

Dann wäre m. E. der Abzug nochmalige Abzug der Leasingrate von 100 EUR nicht korrekt.


Doch, das ist richtig, da der Abzug eben nicht vom Gesamtbrutto erfolgt, sondern nur für die Berechnung der LSt und SozVers vom lohnsteuer- bzw. beitragspflichtigen Entgelt gekürzt wird. @HoehneF hat dies doch oben schon schön erläutert.

0 Kudos
7
letzte Antwort am 12.08.2024 20:47:01 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage