Hallo!
Hat jemand schonmal Rabattfreibetrag monatlich abgerechnet? Bei uns steht das an und wir hatten das bisher noch nie! Geht ums essen aus der Speisekarte! Arbeitgeber Ist ein Restaurant !
Es wird vermutet, dass der Rabattfreibetrag (monatlich 90 Euro) überschritten wird!
Sollte ich auch den sv /st freien Anteil mit in die lohnAbrechnung bringen? Welche lohnarten kann ich nehmen?
Danke schonmal für Antworten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Hier Beispiele der Datev für beide Programme:
Rabatt / Belegschaftsrabatt / Personalrabatt / Warengutschein (Beispiele für LODAS)
Rabatt / Belegschaftsrabatt / Personalrabatt / Warengutscheine (Beispiele für Lohn und Gehalt)
Viele Grüße
T. Reich
Hallo! Wir arbeiten mit lodas Classic!
Ich habe mal etwas herumgetestet!
Es soll wohl so laufen, dAss wir monatlich einen Betrag aus der Kasse erhalten für den Rabatt, der dann in die lohnabrechnung rein soll!
wenn ich z.b. Die genannte lohnart 234 mit einem betrag von z.b. 99 Euro Buche, bleibt dieser Betrag sv und steuerfrei obwohl 1080 Euro pro Jahr 90 Euro pro Monat ergibt!
warum rechnet das Programm also nicht die Sv und Steuer auf die 9 Euro ab?
wenn ich hingegen 1090 Euro buche, wird 10 Euro versteuert !
oder wird das als Jahreswert berechnet???
hat da jemand Erfahrung?
Hallo,
es handelt sich um einen Jahresfreibetrag. Es wird daher zuerst der steuerfrei möglich Betrag aufgebraucht und danach der Rest lohnsteuerpflichtig berücksichtigt. Hat den Vorteil, dass - sollte der Mitarbeiter aus irgendwelchen Gründen den Freibetrag nicht überschreiten - auch nichts versteuert und verbeitragt wurde.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank! Wenn ich das Dokument richtig verstehe , sieht das Programm von selbst, wann die 1080 Euro Grenze überschritten wird und macht dann den Teil Steuer und sv Pflichtig!
wenn ich z.b. In den Monaten Januar bis Oktober jeweils 100 Euro abrechne und Bsp. im November wieder 100 Euro würde dann die nur noch offenen 80 Euro frei sein und die restlichen 20 Euro Pflichtig sein!ich glaub ich Hab es kapiert
Hallo,
ja, das Programm erkennt die Grenze.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank
Ich komme nochmal auf das Thema zurück!
gibt es hier Anwender, die den Rabatt Freibetrag monatlich verbuchen? So hatte ich mir das eigentlich auch gedacht! Bin jetzt allerdings schon mit der Juli Verbuchung in Verzug weil ich keine Zahlen erhalten hab und der Mandant hat schon angedeutet, dass er es bis zum August Lohn, der nächste Woche erstellt wird, nicht schafft, mir zahlen zukommen zu lassen!
seh ich das richtig, dass ich es auch mit der Dezember Abrechnung buchen kann, nur dann halt den kompletten Wert fürs Jahr !
Ich habe den ersten Monat den Rabattfreibetrag gebucht über die Jahreslohnart.
Dieser Betrieb besteht aber erst seit Juli: Kann ich auch vom Jahresbetrag ausgehen oder würde das Programm pflichtig abrechnen, wenn der anteilige Rabattfreibetrag überschritten wird = 1080 Euro : 12 Monate x 6 Monate (ab Juli).
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Danke schön
Rechnet jemand von Ihnen auch GmbH Geschäftsführer mit Rabattfreibetrag ab?
Konnte zu dem Thema nichts finden.
Kann ein GmbH GF auch Rabattfreibetrag (Essen im Restaurant) erhalten?
Hallo Community,
da wir keine rechtlichen Auskünfte geben, können wir die Frage nicht beantworten. Könnte eventuell jemand aus der Community zu dieser Frage weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Grundsätzlich gilt der Rabattfreibetrag für jeden steuerlichen Arbeitnehmer. Wenn der GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer ist, dann kann grundsätzlich auch hier der Rabattfreibetrag berücksichtigt werden.
Aufmerksam sollten Sie aber insbesondere sein, wenn es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Grundsätzlich kann hier der Freibetrag angewendet werden.
Ja es handelt sich um einenGesellschafter GF!
es handelt sich um ein Restaurant , in dem der GF seine Mahlzeiten (mal mittag, mal Kaffee, mal abends) zu sich nimmt!
da für die anderen Arbeitnehmer fürs Essen der Rabatt Freibetrag angewendet wird , war unsere Überlegung, diesen auch beim gf abzurechnen!
oder sachbezug Kost abrechnen?
Wenn ich an Ihre Ausgangsfrage sehe, müssten Sie beim Steuerberater arbeiten?!
Dann sollten Sie die Angelegenheit mit dem den Mandanten betreuenden Berater sprechen. Dieser wird, da er auch das Mandat am Besten überblickt, beurteilen können, ob es hier wegen eventueller vGA Probleme geben könnte.