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Rabattfreibetrag Firmenrabatt bei GGF

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letzte Antwort am 29.10.2018 15:20:33 von t_r_
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Claudia-FU
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Den Rabattfreibetrag in Höhe von € 1.080,00 bekommen AN ja, wenn sie Waren aus dem Unternehmen vergünstigt erhalten. Was ist aber mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer? Bekommt er diesen Rabattfreibetrag auch? Jetzt möchte er auch eine Ware aus dem Unternehmen entnehmen, die bei seinen Arbeitnehmer den Rabattfreibetrag nach sich zieht.

cro
Experte
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Hallo,

ein beherrschender (>50% vom Kapital) GGF ist kein Arbeitnehmer sondern Unternehmer. Seine Bezüge heißen auch nicht Lohn/Gehalt sondern z.B. Geschäftsführergehalt.

Er kann alle Vergünstigungen erhalten, die auch ein Einzelunternehmer bekommt.

Alles, was ein Arbeitnehmer an Vergünstigungen (z.B. auch Überstundenzuschläge) erhält, darf er sich hingegen nicht gewähren.

Gruß

C. Rohwäder

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

ein beherrschender (>50% vom Kapital) GGF ist kein Arbeitnehmer sondern Unternehmer.

so einfach ist das nicht:

sozialversicherungsrechtlich eher ja,

lohnsteuerrechtlich eher nein und

arbeitsrechtlich kommt`s drauf an.

Hier geht es aber ja um die lohnsteuerrechtliche Seite und diese sieht für einen GGF sehr wohl auch Lohnsteuer vor. Hier kommt es "nur" auf die vertragliche Gestaltung an. Ist diese Gestaltung einem Arbeitnehmer entsprechend, ist der GGF in der Regel unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer zu behandeln.

Die Problematik einer verdeckten Gewinnausschüttung ist jedoch gegeben. Diese wird insbesondere bei Gestaltungen greifen, bei denen ein vergleichbarer fremder Dritter (z. Bsp. Fremd-Geschäftsführer) nicht die gleichen Leistungen erhält oder erhalten würde.

Grundsätzlich muss immer eine Angemessenheitsprüfung der Bezüge erfolgen. Hier muss das "Gesamtbild" der Vergütung passen.

Mir ist kein Urteil bekannt, nach dem der GGF keine Sachbezüge bzw. Rabattfreibeträge erhalten darf, wenn die Gesamtvergütung und Situation passt. Hier sollte z. Bsp. nicht nur der GGF und seien Ehefrau die Sachbezüge7Rabattfreibeträge erhalten.

Viele Grüße

T. Reich

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Antworten. Es ist so das der GGF oder die Ehefrau bisher noch nie einen Rabattfreibetrag in Anspruch genommen hat. Seine Mitarbeiter sehr wohl, dazu zählt auch die rechte Hand des GGF der mit einer ppa. ausgestattet ist. Die Entnahmewerte sind in allen Fällen ähnlich, max. plus minus 250,00 €. Das dürfte doch zum Vergleich reichen, oder?

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t_r_
Allwissender
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Sie müssen hier eine entsprechende Beurteilung vornehmen. Der Fremdvergleich findet sowohl betriebsintern als auch extern statt. Es muss halt "üblich" sein. Das können Sie nur anhand Ihres Falles beurteilen. Es gibt sonst keine passende Antwoirt darauf.

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letzte Antwort am 29.10.2018 15:20:33 von t_r_
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