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Rückzahlung von Arbeitslohn späteres Kalenderjahr

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letzte Antwort am 24.01.2025 07:54:13 von Gökhan_Aras
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Kleineklein
Beginner
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Bitte Hilfe!

 

Es geht um einen MA, bei dem über Monate zu viel Gehalt gezahlt wurde in 2023. 

 

Dies soll nun korrigiert werden. Gibt es für sowas eine Lohnart? 

 

Die Verrechnung kann brutto vom laufenden Arbeitslohn abgesetzt werden und die Steuer wird von dem so verminderten Arbeitslohn berechnet, richtig?

 

In der SV darf das aber so nicht gemacht werden, weil durch die Berichtigung keine Minderung des laufenden Arbeitsentgelts eintreten darf, korrekt?

 

Wie kann man das nachvollziehbar abbilden?

 

Vielen Dank für Hilfe & Tipps!

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
135 Mal angesehen

Hallo,

Entschuldige bitte die Frage, aber warum ist denn monatelang zuviel Geld ausbezahlt worden?

Gab es Lohnabrechnungen mit Auszahlungsbetrag x und der Mandant hat lediglich vergessen, den Dauerauftrag zu ändern? Dann würde ich die monatliche Auszahlungsdifferenz einfach in Absprache mit dem Mandanten und dem Mitarbeiter als Vorschuss abziehen. Doch Vorsicht: gibt es im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist, für welchen Zeitraum Fehler korrigiert werden müssen oder den Passus, dass erkennbare Fehler bei der Gehaltsabrechnung innerhalb einer Frist zu melden sind?

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Kleineklein
Beginner
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Nachricht 3 von 4
119 Mal angesehen

Hey, 

 

vielen Dank für die Rückfragen. Der Fehler war eine falsche Übertragung zu DATEV, daher befindet sich der Fehler auch auf der Abrechnung. Es wurde keine Ausschlussfrist vereinbart, also gilt § 195 BGB.

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
51 Mal angesehen

Hallo,

 

in LODAS und Lohn und Gehalt sind Nachberechnungen nur für das jeweils aktuelle Kalenderjahr 2025 und das Vorjahr 2024 möglich.

 

In den Personaldaten und Mandantendaten können rückwirkend nur Werte für abgerechnete Monate des Vorjahrs und des aktuellen Jahrs erfasst werden.

 

Korrigierte Meldungen können daher nur über das SV-Meldeportal oder ELSTER an die jeweiligen Institutionen übermittelt werden.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.01.2025 07:54:13 von Gökhan_Aras
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