Hallo zusammen,
ich hab wieder etwas, was ich so noch nicht hatte und rechne noch nicht lange mit DATEV Lodas ab.
Die Krankenkasse hat uns heute informiert, dass eine MA rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen hat die bisher im Krankengeldbezug hing. Sie war also normal 1-1-1-1 mit 101 geschlüsselt.
Nun möchte die KK rückwirkende Meldungen:
Abmeldung zum 31. Januae 2020 - Meldegrund 32 - Beitragsgruppe 1111
Anmeldung zum 01. februar 2020 - Meldegrund 12 - Beitragsgruppe 3101
Abmeldung zum 08. April 2021 - Meldegrund 30 - Beitragsgruppe 3101
Das Datev Dokument aus dem Hilfecenter zur Anlage hab ich mir angeschaut, und auch den Krankengeldbezug geändert in *Einstellug Krankengeld wegen Rente..* ab 09.04.2022 geändert zu April 2021
Aber wie komm ich an die anderen Daten aus 2020? Geht ja nicht mehr über das System. SV Net?
Danke 😞
Hallo,
Korrekturen sind über LODAS für das aktuelle Jahr und das Vorjahr möglich. Nachberechnung die weiter zurückliegen können über das Lohnprogramm nicht mehr durchgeführt werden. Die sv-Meldungen müssen über sv-net korrigiert werden.
Vielen Dnak für die Antwort,
das hab ich jetzt auch so gemacht und das hat geklappt.
Nun noch eine Frage zur Abrechnung, entschuldigung.
Mit Zusage der Rente wegen voller Erwerbsminderung würde ein MA (derzeit ungekündigt) ja aus dem Untenrhmen ausscheiden. Nun sind natürlich noch Überstunden und Urlaubsabgeltung offen. Kann ich die in einem Abrechnungsmonat auszahlen? Rückwirkend geht ja nicht mehr.
Hab noch mehrere dieser Kartei-Leichen**, da ich die Abrechnung erst ubernommen habe. Die laufen einfach durch aber sind nie offziell ausgescheiden worden*
DANKE
@AnniT2020 schrieb:
Mit Zusage der Rente wegen voller Erwerbsminderung würde ein MA (derzeit ungekündigt) ja aus dem Untenrhmen ausscheiden.
Moin,
ist das Arbeitsverhältnis denn arbeitsrechtlich beendet? Nur der Bezug einer Erwerbsminderungsrente führt nicht dazu (insbesondere nicht, wenn es eine befristete Erwerbsminderungsrente ist), dass das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist.
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, muss dies nur regelmäßig (zum Ablauf der befristeten Rente) geklärt werden, wie es weiter geht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Lieben Dank für Ihre immer raschen Antworten.
Nein es ist ungekündigt, die Mitarbeiterin würde nicht kündigen derzeit. Also würde ich es mit der Schlüsselung durchlaufen lassen bis zum erreichen der Regelaltersgrenze?
Ja, wobei auch das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht automatisch eine Beendigung der Beschäftigung bedeutet, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag/Tarifvertrag geregelt ist.
Ansonsten muss der Mitarbeiter zum Renteneintritt kündigen. Der Arbeitgeber hat im Regelfall keinen Grund für eine Kündigung, da der Renteneintritt keinen derartigen Grund bedeutet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das ist Glücklicherweise im Vertrag geregelt. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze und Rentenbeginn endet der Arbeitsvertrag.
Dann lasse ich im Prinzip alle Fälle, befristet und unbefristet durchlaufen mit der Schlüsselung bis zur Rente.
Das beruhigt mich schonmal, hab insgesamt 5 dieser Fälle... 4 davon *Altlasten*