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Rückwirkende Abmeldung bei der KK ohne Steuer-ID?

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letzte Antwort am 24.07.2024 09:43:55 von Uwe_Lutz
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Acul1229
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Hallo Zusammen,

 

wir haben einen ehemaligen Mitarbeiter, der am 01.04.2024 seine Beschäftigung aufgenommen hatte.

Die Anmeldung bei der KK lief ohne Probleme.

Am 30.04.2024 ist er dann wieder ausgeschieden.

 

Nun 3 Monate später ist der KK aufgefallen, dass die Abmeldung des Mitarbeiters fehlt.

 

Weiß jemand wie man dies rückwirkend und ohne Steuer-ID machen kann?

 

Danke!!!

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Die SteuerID hat nichts mit der Abmeldung bei der KK zu tun. Das geht auch ohne. War ja z.B. bei Minijobbern früher immer so und geht auch heute noch ohne.

 

Du hast keine Auswertung 65 mit der Abmeldung, aber die mit der Anmeldung ist da?

Bzw. müsste die Anmeldung storniert und eine neue An-Abmeldung Meldegrund 40 erstellt worden sein.

 

Auf der Abrechnung ist das Austrittsdatum vermerkt?

 

Steht dazu etwas im Fehlerprotokoll?

Acul1229
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Hi,

genau die mit der Anmeldung ist da, die Abmeldung nicht.

 

Auf der Abrechnung ist das Austrittsdatum vermerkt.

 

Das steht im Fehlerprotokoll:

Acul1229_0-1721805733977.png

 

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 7
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Ok, es fehlt also nicht die SteuerID, sondern die Sozialversicherungsnummer fehlt oder ist falsch.

 

Da musst du den MA fragen, wie seine Versicherungsnummer lautet oder eine Versicherungsnummerabfrage machen, wenn du den Geburtsort kennst.

 

Auf der Anmeldung kann dann ja auch keine VS-Nr drauf stehen.

 

Steht etwas im Übernahmeprotokoll zu der Personalnummer vom Zeitpunkt der Anmeldung bis heute?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 7
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Moin,

 

auf dem FP steht, dass die Versicherungsnummer fehlt (nicht die Steuer-ID). 

 

Ohne Versicherungsnummer ist tatsächlich eine Abmeldung nicht möglich. Hat die Krankenkasse die Abmeldung schriftlich angefordert und dabei eine VNr mit angegeben? Sonst müsste die VNr über einen Abruf bei der DRV angefordert werden.

 

Sobald die VNr vorliegt, diese (rückwirkend im letzten Monat der Beschäftigung) eintragen und mit der nächsten Abrechnung eine Nachberechnung auf den letzten Monat durchführen - dann wird die Abmeldung korrekt übermittelt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

pogo
Experte
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@Uwe_Lutz  schrieb:

 

... (rückwirkend im letzten Monat der Beschäftigung) eintragen ...

Die Versicherungsnummer hat keine Historie, die gilt immer für alle Monate. 🙂

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 7
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@pogo  schrieb:

@Uwe_Lutz  schrieb:

 

... (rückwirkend im letzten Monat der Beschäftigung) eintragen ...

Die Versicherungsnummer hat keine Historie, die gilt immer für alle Monate. 🙂


Da bin ich mir immer unsicher und mach das vorsorglich so 😄

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letzte Antwort am 24.07.2024 09:43:55 von Uwe_Lutz
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