Guten Morgen!
Ich brauche mal wieder etwas Hilfestellung. Ich arbeite mit DATEV LODAS.
Ich habe einen MA, welcher jetzt aktuell rückwirkend ab 01.12.2022 eine Rente genehmigt bekommen hat.
Zum 19.11.2023 hatte der Krankengeldbezug geendet, der MA hat in der Folge Arbeitslosengeld bezogen. Zum 19.11.2023 ging also eine Meldung an die KK mit Meldegrund 30 (Ende der Beschäftigung).
Nun fordert die KK die Stornierung der Abmeldung zum 19.11.2023 und eine Meldung mit Beitragsgruppenwechsel ab 01.12.2022 (BGRS 3101).
Alles nachvollziehbar für mich, nur geht es jetzt an die Frage der technischen Umsetzung in DATEV.
Weitere Info: das Arbeitsverhältnis besteht arbeitsrechtlich weiter fort und ist nicht beendet.
Meine Fragen sind:
Über Hilfestellung oder Ratschläge, wie ich das Thema lösen kann, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
@Lohnabrechnung_2021 schrieb:Wird die Abmeldung zum 19.11.2023 storniert, wenn ich in DATEV die Fehlzeit " Ende Krankengeld , Beginn Bezug Arbeitslosengeld" rausnehme und mit einer Wiederholungsabrechnung ins Rechenzentrum sende. Oder passiert da nichts mehr, da es bereits das Jahr 2023 (Vorvorjahr) betrifft.
Das beantwortest du mit deiner nächsten Frage selbst, da passiert nichts mehr, weil außerhalb des Rückrechnungszeitraums. 😉 Die Meldung musst du also auch über das SV-Meldeportal stornieren.
Was die Änderung PGS/BGS betrifft, würde ich nach 01/24 zurück gehen und der Krankenkasse dann mitteilen, dass sie die Meldungen daraus selbst wegschmeißen sollen (falls sie sich beschweren). Können sie nämlich, sind sie bloß die meiste Zeit zu faul für.