Hallo zusammen,
ein Mandant fragt wie man seinem Angestellten bei dem ein zu hoch angesetzter Bruttolistenpreis (seit 03/2013) in der Lohnabrechnung abgerechnet wurde, das Geld zukommen lassen kann dass ihm dadurch entgangen ist. Eine Rückrechnung in der Lohnabrechnung ist ja nur für das Vorjahr möglich und die Prüfung war auch schon da.
Kann jemand weiterhelfen?
Da die Prüfung bereits erfolgte, würde ich persönlich dem Angestellten des Geld überweisen und dieses als Schadensersatz verbuchen. Lohnabrechnungstechnisch würde ich da nichts machen.
Guten Morgen,
wenn noch möglich, ESt-Erklärung für den Mitarbeiter fertigen.
Viele Grüße
T. Reich
Die ESt Erklärung korrigiert lediglich die zu viel gezahlte Lohnsteuer. Auf den Sozialversicherungsbeiträgen würde er dann sitzen bleiben.
Bei den SV-Beiträgen wäre aber Schadenersatz so eine Sache... der Mitarbeiter hat aus den SV-Beiträgen dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen...
Dieses Problem ließe sich aber über einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge lösen, wenn noch keine SV-Prüfung "drüber" ist.
Dieses Problem ließe sich aber über einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge lösen, wenn noch keine SV-Prüfung "drüber" ist.
Das geht auch noch nach einer SV-Prüfung – ausgenommen nur evtl. die Rentenversicherungsbeiträge gem. § 26 (2) SGB IV.
Grüße aus München
Stimmt, meine Aussage war falsch.
Die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung ist grundsätzlich nur von den Verjährungsfristen und eventueller erbrachter Leistungen abhängig und nicht von der SV-Prüfung.
Diese Voraussetzungen sind aber unabhängig vom Sozialversicherungszweig, mit Ausnahme Unfallversicherung, zu berücksichtigen.
Außerdem macht es noch einen Unterschied, ob die vollen Beiträge oder nur ein Teil der Beiträge zu Unrecht entrichtet wurden.
Tiefergehend kann man sich mit den Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge in dieses Thema einarbeiten.
Viele Grüße
T. Reich