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Rückrechnung der Quarantäne

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letzte Antwort am 16.06.2021 18:02:48 von TN
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MilenaRoettger
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

 

wir haben einen Arbeitnehmer, welcher im Zeitraum vom 11.03.2021 - 22.03.2021 in Quarantäne war. Wir haben den gesamten Zeitraum mit QA abgerechnet. Die Erstattung nach dem IfSG erfolgte jedoch nur für 5 Tage (sprich die Wochenenden wurden gekürzt sowie 3 Arbeitstage). 

 

Dem Mitarbeiter wurden somit zu viele st- und sv- freie Tage abgerechnet und er würde daher einen geldwerten Vorteil erhalten. Muss hier eine Korrektur der März-Abrechnung erfolgen? Wenn ja, wie? 

 

 

Toffi-Fee
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Wochenenden werden nur erstattet, wenn es reguläre Arbeitszeit ist. Ansonsten müssen diese rausgerechnet werden. Die Fehlzeit ist jeweils nur von Mo bis Fr einzutragen.

Warum die anderen drei Arbeitstage gekürzt wurden, sollte geklärt werden. Hier kann man schlecht was zu sagen.😉

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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
201 Mal angesehen

Meinem Verständnis nach müsste der Ausfallschlüssel QA an den Wochenenden entfernt werden, und für die 3 nicht erstatteten Tage (so das Gesundheitsamt dabei richtig liegt) ein Ausfallschlüssel für bezahlte Fehlzeit erfasst werden, z. B. QO).

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letzte Antwort am 16.06.2021 18:02:48 von TN
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