Hallo,
ich nutze Lohn & Gehalt und mir ist mittlerweile bei zwei Mitarbeitern, die Rentner sind, aufgefallen, dass durch die DaBPV keine Elterneigenschaft zurückgemeldet wurde.
Ich finde zu diesem Thema allerdings nichts.
Wer kann mir hier helfen?
LG und ein schönes Wochenende
KF
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ich vermute mal, dass die Rentner Kinder haben, die im Jahre 2011 bereits 18 Jahre oder älter waren, auf jeden Fall steuerlich nicht mehr berücksichtigt wurden.
Diese Kinder werden im DaBPV-Verfahren nicht mit berücksichtigt, d.h. für diese wird auch keine Elterneigenschaft gemeldet.
Da ich davon ausgehe, dass Ihnen der Nachweis der Elterneigenschaft bereits vorliegt, besteht kein Handlungsbedarf.
Dies ist also keine Besonderheit für Rentner, sondern kann bei allen AN vorliegen, die vor ca. 1975 geboren wurden. Insoweit müssen weiterhin auch für diese AN Nachweise angefordert werden.
Das gleiche gilt im Übrigen auch bei Stief- oder Pflegekindern oder Kindern, die im Ausland geboren wurden und dort auch leben.
Eine wirkliche Erleichterung bietet das neue Verfahren für die Lohnabrechnungen nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die schnelle und verständliche Rückmeldung! 😊
Viele Grüße
KF
@Uwe_Lutz schrieb:
Eine wirkliche Erleichterung bietet das neue Verfahren für die Lohnabrechnungen nicht.
Was wir viel zu oft aus den Augen verlieren: WARUM wurde denn dieses Verfahren eingeführt? Weil man (zumindest bei der Deutschen Rentenversicherung) nicht in der Lage war, die Voraussetzungen des ab 01.07.2023 geltenden Beitragsabschlages zur Pflegeversicherung zu prüfen. WARUM haben wir überhaupt seit 01.07.2023 diese nach Kinderanzahl und Kindesalter differenzierte Beitragsreduzierung? Weil sich wenige Menschen mit mehreren Kindern benachteiligt sahen gegenüber Menschen mit weniger Kindern. Der Beitragszuschlag für Kinderlose reichte ihnen nicht als Ausgleich. Und der Gesetzgeber hat immer wieder nachgebessert, um allen Beteiligten gerecht zu werden ....
Vielleicht sollte der Gesetzgeber diesem sich immer weiter steigernden Irrsinn endlich mal die Stirn bieten, marginalierende sozialpolitische Instrumente aus dem Steuer- und Beitragsrecht herauslassen und Eltern und Kinder, wenn sie schon aus Gründen begünstigt werden sollen, direkt bezuschussen - statt mit dem Schinken nach der Wurscht zu werfen.
Viele Grüße und viel Kraft an alle Lohnabrechner (die ggf. auch Kinder haben und aufgrund der immer neuen Gestzesänderungen Überstunden schieben müssen, statt sich um ihre Kinder kümmern zu können)