Hallo,
ich muss einer Mitarbeiterin den Rückkauf der Direktversicherung abrechnen und auszahlen. Ich habe die Info bekommen, dass seit 01.07.2016 der Arbeitnehmer die vollen SV-Beiträge zu zahlen hat. Für mich ist jedoch unklar ob damit gemeint ist, dass der Arbeitnehmer auch die Beiträge welche sonst der Arbeitgeber zur Sozialversicherung trägt zu bezahlen hat. Falls dass so ist wie rechne ich das in Lodas ab und welche Lohnart verwende ich dazu?
Liebe Grüße
Hallo,
vielleicht hilft Ihnen ja weiter, dass es sich steuerlich um sonstige Einkünfte nach § 22 EStG handelt müsste und sozialversicherungsrechtlich um einen Versorgungsbezug.
Wenn Sie bei diesem Mandanten nun auch noch nur regelmäßig bis zu 30 Versorgungsbezieher abrechnen, könnten Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragsabführungspflicht stellen.
So müssten Sie "nur" als Zahlstelle den Versorgungsbezug an die Krankenkasse melden und lohnsteuerlich hätten Sie mit der Angelegenheit nichts am Hut.
Viele Grüße
T. Reich
Danke für die schnelle Antwort. Leider hilft mir das nicht weiter, da mehr als 30 Versorgungsbezieher abgerechnet werden.
Hallo,
in unserem Dokument Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) (Beispiele für LODAS) finden Sie Beispiele:
- zur Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge zum regulären Vertragsende wegen Erreichen des 63. Lebensjahres (Punkt 10)
- zur Vorzeitige Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge (Punkt 11).
Zur Abführungspflicht der SV-Beiträge setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Anschließend unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung in LODAS.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG