Hallo,
hat jemand eine Ahnung was passiert wenn der abgerechnete Quarantänezeitraum nicht durch die Behörde anerkannt wird z.B. weil eine vorrangige AU nicht berücksichtigt wurde?
Die Behörde würde dem AG mit Sicherheit einen abweichenden Betrag erstatten. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Lohnabrechnung? Muss ich dann rückwirkend die Quarantäneabrechnung im Lohn korrigieren, da diese ja steuer- und sv-frei war und stattdessen steuerpflichtigen Arbeitslohn (zumindest anteilig) nachberechnen?
Moin Naju,
einfache Antwort: ja - Korrektur ist durchzuführen
Schönen Tag
Gruß
Flitze