Liebe Community,
ich habe heute das 1. Mal Quarantänegeld nach der neuen Berechnung vorgenommen.
Bisher bekam der Angestellte für die Quarantänezeit den gleichen Nettobetrag wie vorher ausbezahlt.
Jetzt habe ich Differenzen. Der Arbeitnehmer erhält weniger Geld als zuvor.
Wir haben doch aber eine gesetzliche Lohnfortzahlung für 6 Wochen, das kann doch dann nicht sein.
Oder mache ich hier einen Gedanken- oder auch Rechenfehler?
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Es liegt bei mir aber auch an der Zusammenstellung von 50% Arbeit 50% Kug und den 2 Feiertagen.
Leider hat weder das Gesundheitsamt noch die Agentur für Arbeit eine passende Antwort.....
Hallo,
die Entschädigung bei Quarantäne entspricht der Höhe und Dauer der Zahlung der normalen gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Entschädigung muss somit für die ersten 6 Wochen der Arbeitgeber zahlen. Diese Entschädigung bekommt der Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet.
Mit Inkrafttreten des neuen IfSG ab dem 31.03.2021 erfolgt die Berechnung des wegen Quarantäne ausgefallenen Entgelts analog zur Kug-Berechnung gemäß § 106 SGB III. Da das Vorgehen ab 31.03.2021 von dem Vorgehen bis 30.03.2021 abweicht, sind die Ergebnisse dieser unterschiedlichen Vorgehensweisen nicht vergleichbar und differenziert zu betrachten. Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsvarianten kann es daher auch zu Differenzen kommen.
Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde. DATEV kann in diesem Fall keine Empfehlung geben.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Quarantäne finden Sie in folgenden Dokumenten:
Dokument 1008852 - Quarantäne - Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Dokument 1008868 - Quarantäne abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt