Hallo, während der Kurzarbeit wird der Feiertag im Kalender mit dem AS FK eingetragen. Also wird es als Feiertag in Höhe von Kug berechnet. Allerdings ist die Summe Leistungssatz/ Beszugsmonat unabhängig, oder? Beispiel: im April bezieht der MA zu 100% Kug. Er befindet sich im 12 Monat, ergo 80% Ersattung. Brutto unter normalen Umständen 2700€ Wenn es keine Feiertage geben würde, beträgt sein Auszahlungsbetrag 1470€ Kug Nun werden die 2 Feiertage gesondert berechent und der Auszahlungsbetrag liegt bei 1450€ Leider finde ich dazu keine passende Erläuterung
... Mehr anzeigen