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Quarantäneberechnung mit KUG oder LVO Tabelle bei einem Minijob in Lodas

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letzte Antwort am 16.06.2021 11:23:45 von Senzill22
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Senzill22
Aufsteiger
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683 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe aktuell, und neu für mich, einen Quarantänefall beim einem Minijobber.

Da seit 31.03.21 die Berechnung anhand der Kug-Tabelle bzw. ab 06/21 die Berechnung anhand der LVO-Tabelle vorgenommen werden soll, weiß ich nun nicht so recht, wie ich aus der Tabelle etwas für den Minijobber ablesen soll. Ich sehe da nur eine Unterteilung nach Steuerklassen...der Minijobber wird ja pauschal besteuert...habe ich einen Denkfehler? Wer kennt sich aus und kann mir helfen?

 

Danke.

 

VG

 

 

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
666 Mal angesehen

Vielleicht haben Sie ja das Glück, dass der § 616 BGB im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen wurde und der Lohn somit fortgezahlt werden müsste.

 

Ansonsten wurde, fürchte ich, dieser Sachverhalt bisher leider nicht geklärt... zumindest ist bei uns dazu noch keine Klärung angekommen.

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Senzill22
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
652 Mal angesehen

Danke für Ihre Antwort, der §616 ist ausgeschlossen. Wenn es noch keine Lösung dazu gibt, werde ich es vielleicht wie vor dem 31.03.21 berechnen.....

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
626 Mal angesehen

Hallo,


mit den Änderungen des § 56 IfSG zum 31.03.2021 sind noch viele Fragen offen und einige Abrechnungsvarianten von Entschädigungszahlungen wegen Quarantäne und Kinderbetreuung zum aktuellen Zeitpunkt rechtlich ungeklärt, wie zum Beispiel geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Bitte stimmen Sie Ihre Vorgehensweise mit der jeweiligen Gesundheitsbehörde ab.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Senzill22
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
612 Mal angesehen

Vielen Dank.

 

Ich habe heute mit der für mich zuständigen Behörde telefoniert.

 

Für Minijobber soll das alte Berechnungsschema vor dem 31.03.21 verwendet werden. dies ist keine allgemeingültige Auskunft, aber wahrscheinlich wird es von vielen Behörden so gehandhabt.

 

Ich werde zukünftig kurz bei der entsprechenden Behörde anrufen und mir die Berechnung so bestätigen lassen.

 

VG

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letzte Antwort am 16.06.2021 11:23:45 von Senzill22
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