Hallo, ich hab eine Frage, es gilt ja seit 1.11.21 der Beschluss, das
Gemäß § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG erhält keine Entschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, das Tätigkeitsverbot oder die Absonderung hätte vermeiden können
Kurz es gibt zwar eine Quarantäne-oder Absonderungsanordnung aber der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf ENtschädigungszhalung, damit ist es ja Lohnausfall. Gibt es dafür eine Neue Lohnart, den ich finde nur freiwillige Quarantäne ohne Zahlung, aber was anderes was mit Lohnausfall berechnet wird finde ich nicht, kann mir da jemand weiterhelfen.
Ich würde sonst einfach mit der Lohnart freiwillige Quarantäne ohne ENtschädigungszahlung, abrechnen, auch wenn die Formulierung nicht so richtig ist.
Wir rechnen mit LuG ab
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie einen Mitarbeiter haben, der in angeordneter Quarantäne ist und aufgrund § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG keinen Anspruch auf Entschädigung hat, können Sie den Ausfallschlüssel "QU" freiwillige Quarantäne ohne Entschädigungszahlung für den Zeitraum in den Bewegungsdaten | Kalender verwenden.
Die Hinterlegung dieses Ausfallschlüssels bewirkt, dass der betroffene Arbeitnehmer für diesen Zeitraum keine Entgeltleistung von seinem Arbeitgeber erhält und auch kein Antrag auf Entschädigung gestellt wird.
Hallo Herr Platz,
den geschilderten Fall haben wir gerade auch in der Firma.
Die Bezeichnung des Ausfallschlüssels passt ja eigentlich nicht. Wäre es nicht sinnvoll, einen neuen Ausfallschlüssel anzulegen?
Quarantäne für Ungeimpfte kommt ja sicherlich noch öfter vor.
Viele Grüße
Simone Fischer
Hallo,
ich weiß das ich den Ausfallschlüssel benutzen kann, zur richtigen Berechnung der Bezüge, aber dieser Ausfallschlüssel ist ja von seiner Formulierung FALSCH. Da es ja KEINE freiwllige QUarantäne ist, sondern eine angeordnet. Daher war meine Frage ja auch ob es da einen neuen Ausfallschlüssel gibt, denn ich gehe davon aus das wir das noch öfter benötigen.
Hallo,
für den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt gibt es aktuell keinen neuen Ausfallschlüssel. Der AS "QU - Freiwillige Quarantäne (unbezahlte Freistellung)" bewirkt ja erstmal grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer keine Entgeltleistung für den gebuchten Zeitraum erhält. In der Brutto/Netto-Abrechnung des betroffenen Mitarbeiters wird bei den Hinweisen zur Abrechnung "Quarantäne unbezahlt" ausgegeben.
Wir nehmen Ihren Wunsch in Bezug auf eine Änderung der Bezeichnung des Ausfallschlüssel "QU" gerne auf.