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Quarantäneabrechnung LA 480/481

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letzte Antwort am 02.07.2021 11:42:32 von B_Hermann
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B_Hermann
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Haben wir etwas verpasst. 

Wir haben eine korrigierte Probeabrechnung wegen Quarantäne März und April 2021 erstellt. Die Märzabrechnung sieht aus wie "immer".
Bei der April-Abrechnungen gibt es ohne Eingabe die Lohnarten 480 und 481?
Zudem ist das Netto um 690,13 Euro geringer als in der Originalabrechnung ohne Unterbrechung?
Seit wann muss man die Differenzen nicht mehr über die Lohnarten 480 und 481 manuell erfassen. 
Und wie kann es sein, dass es dann zu dieser Nettodifferenz kommt. 


pogo
Experte
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Seit dem 17.6. ist eine automatische Berechnung möglich.

 

Punkt 5) Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021

 

Zur Differenz in der Höhe, kann ich nichts sagen. Eine Differenz im Bereich von ca. 0-20€ ist aufgrund der pauschalierten Berechnung aber normal.

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B_Hermann
Einsteiger
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Danke die Änderung hatten wir nicht mitbekommen und nicht gefunden. 😴

Das Problem ist evtl. dass es sich um einen nicht sozialversicherungspflichtigen GS-GF handelt. Lt. Regierungspräsidium ist die Abrechnung auch hier nach der KuG-Tabelle zu berechnen. 

Macht irgendwie wenig Sinn. Da in der Tabelle ja ein pauschalierte Netto (mit Abzug der SV-Beiträge) ermittelt wird. Müsste es dann nicht eher zu einer Überzahlung kommen? 

So langsam habe ich echt die Faxen dicke. Wer bitte soll das ganze noch rechtsicher abarbeiten. 

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letzte Antwort am 02.07.2021 11:42:32 von B_Hermann
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