Hallo Community, ich habe folgendes Problem: Eine Mitarbeiterin wurde unter Corona-Quarantäne gestellt. Es besteht jedoch bereits eine Fehlzeit wegen eines teilweisen Beschäftigungsverbotes aus dem Mutterschutz. Wie gehe ich vor, damit ein Entschädigungsprotokoll für die Quarantänezeit erstellt wird?
Hallo,
eine gleichzeitige Erfassung der Fehlzeit "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne" und "individuelles Beschäftigungsverbot (Teilausfall)" ist derzeit nicht möglich.
Damit die Entschädigungszahlung abgerechnet werden kann, müsste das Beschäftigungsverbot gelöscht werden. Dies hat jedoch zur Folge, dass dann kein AAG Antrag mehr erstellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen zusammen,
was geht denn vor? Beschäftigungsverbot vor Quarantäne? Oder unterbricht Quarantäne das "B-Verbot"?
Quarantäne liegt nur dann vor, wenn es keinen Ausschlussgrund (z.B. Urlaub, Betriebsschließung, Krankheit, Kinderkrankenstand, etc.) gibt.
https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html#berechnung