Hallo zusammen,
ich habe eine Minijobberin, deren Tochter (unter 12 Jahren) an Corona erkrankt ist und sich im Dezember für 14 Tage in Quarantäne begeben musste. Die hat das Kind gepflegt. Mir liegt nur die Quarantäne-Anordnung der Tochter vor.
Als Minijobber besteht kein Anspruch auf Kinderkrankgeld, aber Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzt. Soweit habe ich dies nun fachlich gelöst. Nur welchen Ausfallschlüssel nutze ich in Lohn und Gehalt hierfür. Ist das dann trotzdem QA - Quarantäne mit Entschädigungszahlung? - Ich habe in der DATEV-Hilfe irgendwie nichts gefunden.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Viele Grüße
Ja, genau. Sie müssen - wie bei jedem anderen Beschäftigten - in diesem Fall auch QA verwenden.
Super, danke für die schnelle Antwort!