Hallo,
ein AN bezieht seit längerem an ganzen einzelnen Tagen KUG (keinen ganzen Monat). Jetzt muss er in Quarantäne und davon sind auch ein Teil der KUG-Tage betroffen. Es kommt also zu normalen KUG-Stunden, zu Quarantäne-Stunden die in Höhe von KUG bezahlt werden müssen und ganz normalen Arbeitsstunden. Jetzt werden die normalen KUG-Stunden und die Quarantäne-Stunden in Höhe von KUG mit der Lohnart "410" abgerechnet. Auf dem KUG-Antrag wird nun handschriftlich ein "Q" vermerkt.
Wo erkennt man auf dem KUG-Antrag den Zeitraum für die Quarantäne-Stunden in Höhe von KUG, die von der Bundesagentur für Arbeit weiter berechnet werden können?
Vielen Dank.
Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer während Kug in Qurantäne ist, wird für die Kug-Ausfallzeit die Lohnart 410 abgerechnet.
Fällt in dem Zeitraum kein Kug an, wird der Ausfall mit Quarantäne geschlüsselt.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Info-Dokument: 1008768 Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen unter Punkt 6.
Bitte halten Sie hier Rücksprache mit der Agentur Arbeit, ob eine zusätzliche manuelle Auflistung gewünscht ist.
Auf der Auswertung 100 finden keine automatische Markierung statt.
Guten Morgen,
wie verhält es sich bei S-Kug und Quarantäne?
LG
Hallo,
bei der Erfassung der Quarantäne wird nicht zwischen S-Kug und Kug unterschieden.
Alle wichtigen Informationen zur Entschädigungszahlung wegen Quarantäne finden Sie in den Dokumenten 1008768 Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und 1019437 Entschädigung nach § 56 IfSG wegen Quarantäne – Beispiele für LODAS.