Hallo,
die Mitarbeiterin eines Mandanten muss in Quarantäne. Sie bezieht bei meinem Mandanten Leistungslohn da sie ausschließlich bestimmte Leistungen erbringt.
Welchen Lohn nehme ich jetzt als Grundlage für die Quarantänezeit? Die nicht erbrachte Leistung aufgrund der Quarantäne wird nachgeholt und dann nach tatsächlicher Erbringung abgerechnet. Somit ist das ganze ja eigentlich nur eine Verschiebung.
Oder gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei Urlaub/Krankheit? Da nehme ich auch immer den Durchschnitt der letzten 3 Monate.
Vielen Dank schon mal fürs "mitknobeln"
Hallo,
rechtliche Anfragen können von unserer Seite nicht geklärt werden.
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Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft