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Quarantäne bei Leistungslohn abrechnen

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letzte Antwort am 22.09.2020 13:27:38 von Vanessa_Mertel
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NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
90 Mal angesehen

Hallo,

 

die Mitarbeiterin eines Mandanten muss in Quarantäne. Sie bezieht bei meinem Mandanten Leistungslohn da sie ausschließlich bestimmte Leistungen erbringt. 

 

Welchen Lohn nehme ich jetzt als Grundlage für die Quarantänezeit? Die nicht erbrachte Leistung aufgrund der Quarantäne wird nachgeholt und dann nach tatsächlicher Erbringung abgerechnet. Somit ist das ganze ja eigentlich nur eine Verschiebung.

 

Oder gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei Urlaub/Krankheit? Da nehme ich auch immer den Durchschnitt der letzten 3 Monate.

 

Vielen Dank schon mal fürs "mitknobeln"

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
72 Mal angesehen

Hallo,


rechtliche Anfragen können von unserer Seite nicht geklärt werden.


Wenden Sie sich zu Beantwortung Ihrer Fragen bitte an die Agentur für Arbeit.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel 
Personalwirtschaft

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.09.2020 13:27:38 von Vanessa_Mertel
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