Hallo Community,
Wir haben den Bescheid der LDS über die Rückerstattung der Entschädigungszahlung erhalten, aber wir haben die Differenzen festgestellt.
Wir hatten für Mitarbeiter LA 5600 579,71Eur, LA 3600 329,47Eur
laut LDS beträgt LA 5600 570,41Eur!
Wie ist die Differenz entstanden, wir haben folgendes erhalten:
Der Verdienstausfall (= Arbeitsentgelt) einschl. der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und gezahlter Umlagen U1, U2 und U3, anteilig auf die Tage der Quarantäne, werden erstattet (Netto zzgl. SV-Beiträge). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Steuer-Brutto gemäß der Lohnbescheinigung (einschl. Zulagen, Zuschläge usw.) oder mittels Datev-Auszug, welchen Sie in allen Anträgen beigefügt hatten. Das Brutto-Entgelt ist dabei nicht relevant. Wenn Sie die Beträge (Netto + SV + Umlagen) summieren, bildet sich daraus der Erstattungsbetrag, der mal geringer oder auch mal höher ausfällt als das Brutto-Entgelt.
Was wir wissen möchten, ist, wie wir die Unterschiede berechnen bzw. anpassen können, die sich ergeben haben?
Herzlichen Dank für Ihre Erläuterungen und Tipps,
MfG
Milla
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wurden Ihnen die Beträge, so wie Sie diese beantragt haben, erstattet. Also der Betrag aus Lohnart 3600 und der Betrag aus der Auswertung "Beitragsberechnung für Erstattungsanträge nach § 56 IfSG" oder haben Sie hier auch Differenzen?
Wenn Sie hier Differenzen haben und es sich noch um eine Abrechnung aus 2021 handelt, könnten Sie die Lohnarten 3600 und 5600 entsprechend nachberechnen. Ich würde es dann eine Probeabrechnung inklusive der Beitragsberechnung machen und prüfen, ob es dann passt. Wenn es dann passt,
können Sie es noch berichtigen.
Sollte nur 5600 abweichen, würde ich keine Änderung vornehmen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
nur LA 5600 weicht ab, alles andere ist korrekt;
vielen Dank für den Tipp
MfG
Milla