Mein Mandant ist ein Konzern (aus den USA) der auf Wunsch von seinen Mitarbeitern Nettogelder einbehält und diese am Kapitalmarkt anlegt. Wenn diese Geldanlage wieder freigegeben wird, handelt es sich um steuerpflichten Arbeitslohn, soweit alles i. O. Des weiteren werden Provisionen gezahlt.
Beide Zahlungen laufen 3-4x im Jahr und eben auch nach Austritt des Mitarbeiters. Ich rechne diese immer laufend ab (da ja regelmäßig). Für die Mitarbeiter die bereits das Unternehmen verlassen haben, mache ich einen neuen Zeitraum auf. Teilweise gibt es 10 Auszahlungen und auch lange nach dem ursprünglichen Austrittsdatum. Das wurde mir auch mal so der DATEV bestätigt und inzwischen habe ich das übernommen für alle Mitarbeiter, egal wann die ausgetreten sind. So, nun kommen aber die elektronischen Arbeitsbescheinigungen, die nur für den letzten Zeitraum erstellt werden können (also nur für die letzten abgerechneten Zeitraum und hier wurde ein Provision ausgezahlt). Die tatsächliche Beschäftigung kann nicht über DATEV bescheinigt werden, hier muss ich dann über SVMeldeportal bescheinigen. Die Abrechnung der nachgelagerten Zahlungen läuft immer mit Steuerklasse 6 / Nebenarbeitgeber, SV läuft wie vorher, hier stelle ich nichts um. Natürlich wird für die Krankenkasse eine Meldung erstellt, manche fragen nach andere ignorieren (das ist mein Eindruck. Schwierig wird es bei Krankengeld, da aber fast alle Mitarbeiter über BBG sind, ist das nur ein Hinweis am Rande.
Noch eine Anmerkung, die Berechnungen werden beim Mandanten erstellt, dort haben wir keinen Einblick.
Hat hier jemand eine andere Idee? Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Hallo,
hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?