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Provision auf mehrere Monate verteilt abrechnen

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letzte Antwort am 16.10.2024 12:32:57 von Jacqueline_Schön
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SPeter82
Beginner
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Hallo zusammen,

 

bei einem Arbeitnehmer soll der ihm zustehende Provisionsanspruch (Betrag steht bereits fest lt. Vereinbarung) über das ganze Jahr hinweg abgerechnet werden.

 

Monate 1-5 sollen eine monatlich gleichbleibende Sonderzahlung enthalten

Monat 6 die Sonderzahlung + eine einmalige Bonuszahlung

Monate 7-12 sollen wieder die monatliche Sonderzahlung + monatliche Bonuszahlung enthalten

 

Diese Werte ergeben dann zusammen den vereinbarten Provisionsanspruch.

 

Der AN wünscht, dass die Zahlungen entsprechend als Sonderzahlung bzw. Bonuszahlung bezeichnet wird.

 

Können die monatlichen Sonder- bzw. Bonuszahlungen als laufender Bezug abgerechnet werden, obwohl es nichts anderes als eine gesplittete Auszahlung des Provisionsanspruchs (m. E. Einmalbezug) ist? 

Der AN hat die Befürchtung, z. B. im Krankheitsfall benachteiligt zu werden, wenn es kein laufender Bezug ist

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezwölftelt werden, werden diese auch zu laufenden Bezügen, ich sehe hier (außer im Juni für die einmalige Bonuszahlung) keinen Unterschied.

LG
VM
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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Wenn die Zahlung jeden Monat auftaucht (auch in unterschiedlicher Höhe), dann ist von einem laufenden Bezug auszugehen und es eine laufende Zahlung. 

Ich würde hierzu einfach die Summe von Sonderzahlung und Provisionszahlung monatlich als Bonus oder Provision auszahlen. Kein Prüfer interessiert es wie der Arbeitgeber monatlich auf diese Zahl gekommen ist. Es muss nur regelmäßig sein.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

 

wird die Provision im laufenden Monat abgerechnet, wird diese als laufender Bezug versteuert und verbeitragt.

 

Provisionen müssen nur dann als einmalige Zuwendungen behandelt werden, wenn sie ohne Bezug auf bestimmte Lohnzahlungszeiträume oder Lohnabrechnungszeiträume gewährt werden.


Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Provisionen - Beispiele für LODAS .


Rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt, wie die Abrechnung in diesem Fall erfolgen soll.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.10.2024 12:32:57 von Jacqueline_Schön
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