Hallo zusammen,
bei einem Arbeitnehmer soll der ihm zustehende Provisionsanspruch (Betrag steht bereits fest lt. Vereinbarung) über das ganze Jahr hinweg abgerechnet werden.
Monate 1-5 sollen eine monatlich gleichbleibende Sonderzahlung enthalten
Monat 6 die Sonderzahlung + eine einmalige Bonuszahlung
Monate 7-12 sollen wieder die monatliche Sonderzahlung + monatliche Bonuszahlung enthalten
Diese Werte ergeben dann zusammen den vereinbarten Provisionsanspruch.
Der AN wünscht, dass die Zahlungen entsprechend als Sonderzahlung bzw. Bonuszahlung bezeichnet wird.
Können die monatlichen Sonder- bzw. Bonuszahlungen als laufender Bezug abgerechnet werden, obwohl es nichts anderes als eine gesplittete Auszahlung des Provisionsanspruchs (m. E. Einmalbezug) ist?
Der AN hat die Befürchtung, z. B. im Krankheitsfall benachteiligt zu werden, wenn es kein laufender Bezug ist
Wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezwölftelt werden, werden diese auch zu laufenden Bezügen, ich sehe hier (außer im Juni für die einmalige Bonuszahlung) keinen Unterschied.
Wenn die Zahlung jeden Monat auftaucht (auch in unterschiedlicher Höhe), dann ist von einem laufenden Bezug auszugehen und es eine laufende Zahlung.
Ich würde hierzu einfach die Summe von Sonderzahlung und Provisionszahlung monatlich als Bonus oder Provision auszahlen. Kein Prüfer interessiert es wie der Arbeitgeber monatlich auf diese Zahl gekommen ist. Es muss nur regelmäßig sein.
Hallo,
wird die Provision im laufenden Monat abgerechnet, wird diese als laufender Bezug versteuert und verbeitragt.
Provisionen müssen nur dann als einmalige Zuwendungen behandelt werden, wenn sie ohne Bezug auf bestimmte Lohnzahlungszeiträume oder Lohnabrechnungszeiträume gewährt werden.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Provisionen - Beispiele für LODAS .
Rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt, wie die Abrechnung in diesem Fall erfolgen soll.