Hallo zusammen, bei einem Arbeitnehmer soll der ihm zustehende Provisionsanspruch (Betrag steht bereits fest lt. Vereinbarung) über das ganze Jahr hinweg abgerechnet werden. Monate 1-5 sollen eine monatlich gleichbleibende Sonderzahlung enthalten Monat 6 die Sonderzahlung + eine einmalige Bonuszahlung Monate 7-12 sollen wieder die monatliche Sonderzahlung + monatliche Bonuszahlung enthalten Diese Werte ergeben dann zusammen den vereinbarten Provisionsanspruch. Der AN wünscht, dass die Zahlungen entsprechend als Sonderzahlung bzw. Bonuszahlung bezeichnet wird. Können die monatlichen Sonder- bzw. Bonuszahlungen als laufender Bezug abgerechnet werden, obwohl es nichts anderes als eine gesplittete Auszahlung des Provisionsanspruchs (m. E. Einmalbezug) ist? Der AN hat die Befürchtung, z. B. im Krankheitsfall benachteiligt zu werden, wenn es kein laufender Bezug ist
... Mehr anzeigen