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Problem bei der Abrechnung

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letzte Antwort am 16.12.2021 07:05:22 von Kristin_Frohmeyer
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Tanja534
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Hallo,

 

ein Mitarbeiter wurde beim Mandanten zum 03.11. per Sofortmeldung angemeldet. Irgendwann später ist dem MA eingefallen, er darf bis zum 23.11. nur 450.- EUR verdienen, muss zum 24.11. festangestellt werden (hat die Arbeitsagentur gefordert) und soll dann ein festgelegtes Gehalt bekommen.

Problem:

Das passierte alles im November, der MA kann in einem Monat aber schlecht Minijobber und Teilzeit sein in der gleichen Firma.

 

Wie kann man das jetzt am besten lösen?

Der bekommt Stundenlohn und ich überlege, ob ich für 11 nur die Stunden ab dem 24.11. abrechne und die Stunden davor auf die Folgemonate verteile.

Kann man das so machen oder gibt es da eine bessere Lösung?

 

Vielen Dank schon mal.

 

PS:

Könnte die Sofortmeldung zum 03.11. ein Problem sein, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass er erst zum 24.11. dort anfängt?

Uwe_Lutz
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@Tanja534  schrieb:

 

Das passierte alles im November, der MA kann in einem Monat aber schlecht Minijobber und Teilzeit sein in der gleichen Firma.

 


Warum nicht?

 

Das kommt doch immer wieder vor, dass eine Änderung der Verhältnisse im Laufe des Monats erfolgt.

 

Minijobber bis 23.11.2021 und Austrittsdatum erfassen.

 

Neue Personalnummer ab 24.11.2021 mit sv-pflichtiger Beschäftigung. Unter Personaldaten | Personaldaten | Sonstiges bei beiden Personalnummern die Felder für die bisherige/weiterführende Personalnummer sowie den Beitragsgruppenschlüssel und die KK-Betriebsnummer der anderen Personalnummer eintragen.

 

Es erfolgt dann eine Ab-/Anmeldung zum 23./24.11.2021 mit Grund "Krankenkassenwechsel" und die Sofortmeldung zum 03.11.2021 ist völlig korrekt.

 

Wichtig in dem Zusammenhang noch, die erste PNr vom UV-Meldeverfahren auszuschließen und die Werte bei der zweiten Personalnummer vorzutragen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Tanja534
Aufsteiger
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Warum nicht?

Hatte Kollegen gefragt und die waren felsenfest der Meinung, das geht auf gar keinen Fall, weil das derselbe AG ist, im gleichen Abrechnungszeitraum und das ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis ist.

 

 


Wichtig in dem Zusammenhang noch, die erste PNr vom UV-Meldeverfahren auszuschließen und die Werte bei der zweiten Personalnummer vorzutragen.


Hab ich noch nie gemacht.

Gibt es dazu eine Anleitung?!

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Uwe_Lutz
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@Tanja534  schrieb:

Hatte Kollegen gefragt und die waren felsenfest der Meinung, das geht auf gar keinen Fall, weil das derselbe AG ist, im gleichen Abrechnungszeitraum und das ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis ist.

 


Dies darf nicht gleichzeitig vorliegen. Ich kann also nicht bei einem Mitarbeiter, der bis 20.11.2021 einen Midijob hat die sv-pflichtige Beschäftigung ab dem 01.11.2021 beginnen, da sich dann der Zeitraum 01.-20.11. überschneiden würde. Aber hintereinander kein Problem.

 


@Tanja534  schrieb:

 

Gibt es dazu eine Anleitung?!


Aber sicher doch:

 

Im Dokument " Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen " der Abschnitt "Vorbeschäftigungswerte UV für Arbeitnehmer mit mehreren Personalnummern erfassen".

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

Tanja534
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Tipps, ich werde das gleich einmal ausprobieren.

 

Eine Frage habe ich noch:

 

Wichtig in dem Zusammenhang noch, die erste PNr vom UV-Meldeverfahren auszuschließen und die Werte bei der zweiten Personalnummer vorzutragen.

Warum eigentlich?
Damit es später kein Problem bei der Prüfung gibt?

 

 

Ich hatte auch noch nicht geschrieben, dass das ein Schätzmandant ist.

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Uwe_Lutz
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@Tanja534  schrieb:

 

 

Wichtig in dem Zusammenhang noch, die erste PNr vom UV-Meldeverfahren auszuschließen und die Werte bei der zweiten Personalnummer vorzutragen.

Warum eigentlich?
Damit es später kein Problem bei der Prüfung gibt?

 


Weil die UV-Jahresmeldung immer für den Zeitraum 01.01.-31.12. des Jahres erfolgt (egal wie lange der Mitarbeiter beschäftigt war) und daher nur eine Meldung pro Arbeitnehmer zulässig ist.

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Tanja534
Aufsteiger
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Weil die UV-Jahresmeldung immer für den Zeitraum 01.01.-31.12. des Jahres erfolgt (egal wie lange der Mitarbeiter beschäftigt war) und daher nur eine Meldung pro Arbeitnehmer zulässig ist.

Kann ich das machen, wenn ich 12 abrechne?

Denn bisher hab ich noch gar keine Werte für die UV von dem MA, weil der in dem Monat erst angefangen hat.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ja, Sie können dies mit der Dezember Abrechnung senden.


Aktivieren Sie zusätzlich das Kontrollkästchen "Personalnummer von der DEÜV-UV-Jahresmeldung ausschließen" in dem Bearbeitungsmonat, ab dem die Unterdrückung angewendet werden soll.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.12.2021 07:05:22 von Kristin_Frohmeyer
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