Moin!
Ein Mandant steht im April, ich möchte allerdings den Mai aufgrund einer Änderung (bAV) anschauen.
Nun kommt die Fehlermeldung;
Kann ich nur für den nächsten Monat eine Probeabrechnung machen oder kann ich das umgehen?
Ich möchte natürlich keinen großen Aufwand haben ![]()
mfg Torsten
Hallo.
Lohnabrechnungen (auch Probeabrechnungen) kann man meines Wissens nach nur für den nächsten Monat abrufen.
Über Nachberechnung(en) oder Wiederholung(en) auch Vormonate.
Viele Grüße
Hallo Torsten,
du kannst immer nur für den aktuellen Monat oder Vormonate eine Probeabrechnung erstellen. Für zukünftige Monate geht das nicht.
Du kannst aber die Änderung für Mai einfach mal für den April eintragen, dann eine Probeabrechnung durchführen und anschließend die Änderungen wieder rückgängig machen, damit der April wieder passt.
Gruß
Björn
Moin Björn!
Danke für den Hinweis. Gestern Abend dachte ich mir auch noch, wenn der 31te Tag "unwichtig" ist, dann ist es doch egal ob April oder Mai in der Abrechnung steht.
Aber schon einmal gut zu wissen, das man keine Probe für die Zukunft erstellen kann.
Danke!