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Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuß

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letzte Antwort am 18.09.2023 14:36:00 von Lohnnutzer
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holzwarth
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen, 

 

ich hätte eine Frage zu dem AG Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung. 

 

Mandant zahlt ein Grundgehalt & monatliche Umsatzbeteiligung. Wann wähle ich den haken Arbeitgeber Zuschuss nicht automatisch ermitteln aus? 

Ist es Standard den Zuschuss zur PV mtl. neu zu berechnen? 

 

Der Beitrag zur PV beträgt nur 570,-.
Wäre es in diesem Fall nicht sinnvoller den AG Betrag gleichbleibend zu hinterlegen das dies günstiger für den AG ist? Der AG wünscht ausdrücklich die günstigste Berechnung der Beiträge. 

Viele Grüße & schon mal herzlichen Dank für die Hilfe!

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
450 Mal angesehen
Wäre es in diesem Fall nicht sinnvoller den AG Betrag gleichbleibend zu hinterlegen das dies günstiger für den AG ist? Der AG wünscht ausdrücklich die günstigste Berechnung der Beiträge. 

Der AG zahlt den gleichen Anteil, wie für einen gesetzlich/freiwillig versicherten AN.

Da er privat KV ist, gehe ich davon aus, dass er die JAE überschreitet und somit den Höchstbeitragszuschuss erhält bzw. auf 50% der Gesamtkosten begrenzt ist. Oder sprechen wir von einen AN, der nicht mehr in die gesetzliche darf?

 

Wenn Sie die Automatik ausschalten, müssten Sie selbst den Beitrag berechnen, der gesetzlich vorgeschrieben ist.

Welche Berechnungsgrundlage würden Sie dann nehmen? Wieso ist es günstiger? 

 

Lodas berechnet den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss automatisch. Wenn Sie weniger abrechnen, verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Bestimmung, dass privat Versicherte nicht schlechter gestellt werden dürfen, als gesetzlich Versicherte.

 

 

Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
420 Mal angesehen

Was heißt „der Arbeitgeber wünscht die günstigste Möglichkeit „.

Da gibt es nichts zu wünschen bzw. keine Auswahlmöglichkeiten. Es gibt gesetzliche Vorgaben und gut.

 

Ich würde nie den Haken für die Automatik rausnehmen. Mit dem Haken wird korrekt berechnet :

 

Gleichgestellt mit den freiwillig Versicherten. Hälfte vom Beitrag. Begrenzt auf den Höchstzuschuss den gesetzlich Versicherte erhalten (nach BBG).

Da gibt es kein Wenn und Aber oder Auswahl des Arbeitgebers

 



Ehrlich gesagt weiß ich nicht unter welchen Umständen man den Haken nicht setzten sollte. Ich setzte den immer.

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letzte Antwort am 18.09.2023 14:36:00 von Lohnnutzer
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