Ich muss eine Umschülerin zur Steuerfachangestellten ( BIB Augsburg ) , die bei uns ein vorgeschriebenes Praktikum absolviert anmelden. Sie darf nur 400,00 € verdienen, sonst wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Lt. vorheriger Kanzlei sind für die 400,00 € keinerlei Kosten ( Lohnsteuerklasse 5 ??? und Sozialversicherung ) für den Arbeitgeber sowie für die Arbeitnehmerin angefallen. Wie kann ich Sie am besten abrechnen ?
Hallo Lohnbüro2,
schauen Sie doch mal in das Dokument 5208017. Vielleicht hilft das weiter.
Viele Grüße
Sailor
Vielen lieben Dank