Ich muss eine Umschülerin zur Steuerfachangestellten ( BIB Augsburg ) , die bei uns ein vorgeschriebenes Praktikum absolviert anmelden. Sie darf nur 400,00 € verdienen, sonst wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Lt. vorheriger Kanzlei sind für die 400,00 € keinerlei Kosten ( Lohnsteuerklasse 5 ??? und Sozialversicherung ) für den Arbeitgeber sowie für die Arbeitnehmerin angefallen. Wie kann ich Sie am besten abrechnen ?
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