Hallo!
Wenn Lohnsteuerprüfungen stattfinden mit Beanstandungen, reichen wir die Prüfberichte bei der RV ein zwecks Auswertung damit keine Säumniszuschläge entstehen.
Ich frage mich gerade, ob man das umgekehrt auch machen muss.
Reicht Ihr RV Prüfbescheide direkt danach beim Finanzamt zwecks Auswertung ein oder wartet Ihr auf die nächste LOStprüfung? Dort wird ja immer nach dem letzten Bescheid der RV gefragt.
Schönes Wochenende allen
Grundsätzlich erhält das FA auch immer die DRV-Prüfberichtet. Eine ausführliche Klärung mit dem Mandanten ist allerdings Voraussetzung.