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Prüfbericht RV bei Finanzamt einreichen

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letzte Antwort am 31.01.2025 10:47:54 von cro
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
171 Mal angesehen

Hallo!

 

Wenn Lohnsteuerprüfungen stattfinden mit Beanstandungen, reichen wir die Prüfberichte bei der RV ein zwecks Auswertung damit keine Säumniszuschläge entstehen.

 

Ich frage mich gerade, ob man das umgekehrt auch  machen muss.

Reicht Ihr RV Prüfbescheide direkt danach beim Finanzamt zwecks Auswertung ein oder wartet Ihr auf die nächste LOStprüfung? Dort wird ja immer nach dem letzten Bescheid der RV gefragt.

 

Schönes Wochenende allen

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
136 Mal angesehen

Grundsätzlich erhält das FA auch immer die DRV-Prüfberichtet. Eine ausführliche Klärung mit dem Mandanten ist allerdings Voraussetzung.

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letzte Antwort am 31.01.2025 10:47:54 von cro
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