Hallo,
ich habe eine Prämienzahlung an einen zum 31.03.2019 ausgeschiedenen MA für 11/19 zu berechnen. Dieser ist seit 01.04.19 Rentner.
Ich habe im Abrechnungsmonat 11/19 angehakt: - Einmalbezüge nach Austritt berechnen
- automatische Löschung unterdrücken
und ihn angemeldet zur Elstam
Eingetragen in 11/2019 unter Bewegungsdaten/Erfassungstabellen/Nachberechnung Standard als Einmalzahlung (Sonderzahlung/Einmalig/Jährlich) für 03/2019
Es wird in der Probeabrechnung Lohnsteuer und SV abgezogen auf den Arbeitslohn und die Einmalzahlung, müsste ja so richtig sein, und das Netto der Einmalzahlung steht als Auszahlbetrag auf der Abrechnung 11/2019.
Da der AN ja dieses Jahr noch bei uns gearbeitet hat und Arbeitslohn geflossen ist, gehört die Prämie doch in den letzten Abrechnungsmonat. Ich bin mir da etwas unsicher und dankbar über Hilfe.
VG
Steffi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, nach § 23a Abs. 2 SGB IV ist ein Einmalbezug nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses dem letzten Beschäftigungsmonat zuzuordnen.
Für mich sieht die vorgesehene Vorgehensweise richtig aus.
Viele Grüße
T. Reich