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Prämienzahlung an Werkstudenten in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 08.10.2025 10:07:14 von lohnhilfe
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Chrissi3
Beginner
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Nachricht 1 von 3
94 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir möchten unserem Werkstudenten eine Prämie für besonders gute Leistungen auszahlen.

Der Betrag wird bei ca. 2.000,- EUR liegen. Auszahlung erfolgt über Lohnart 4110 Gratifikation.

 

In der Probeabrechnung wird die Prämie dann als sonstiger Bezug in der Steuer geschlüsselt und als Einmalbezug bei der SV.  

Seinen Status als Werkstudent verliert er dadurch nicht, d. h. Beitragsgruppenschlüssel 0-1-0-0 bleibt bestehen, richtig?

Muss ich sonst noch etwas beachten? Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen...

 

Vielen Dank vorab 😊

prabhjot-kakkar
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
82 Mal angesehen

Ja, das ist richtig – der Werkstudentenstatus bleibt bestehen, also Beitragsgruppenschlüssel 0-1-0-0. Die Prämie wird steuerlich als sonstiger Bezug behandelt und bleibt sozialversicherungsfrei, da das Werkstudentenprivileg weiterhin gilt. Achte nur darauf, dass sie nach dem Zuflussprinzip im Monat der Auszahlung versteuert wird. Ansonsten musst du nichts weiter beachten.

 
 
 
Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
60 Mal angesehen

Der Werkstudenten-Status hängt ja an der wöchentlichen Arbeitszeit, nicht am Entgelt. Ob der Student Mindestlohn oder 100 €/Stunde bekommt, ist völlig egal.

LG
VM
2
letzte Antwort am 08.10.2025 10:07:14 von lohnhilfe
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